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Erstattung von Reiseimpfungen

Folgende Krankenkassen erstatten Reiseimpfungen für ihre Versicherten:

Ersatzkassen

- DAK (Deutsche Angestellten-Krankenkasse)53
- HEK (Hanseatische Krankenkasse)
- hkk (Erste Gesundheit)
- Knappschaft11
- TK (Techniker Krankenkasse)

AOK

- AOK PLUS22

Innungskrankenkassen

- BIG Gesundheit (Die Direktkrankenkasse)
- IKK Brandenburg und Berlin
- IKK classic
- IKK gesund plus
- IKK Nord (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern)23
- Vereinigte IKK54

Betriebskrankenkassen

- Atlas BKK ahlmann14
- Audi BKK
- Bahn BKK20
- Bertelsmann BKK
- BKK Achenbach Buschhütten
- BKK ALP plus27
- BKK A.T.U. (Die persönliche BKK)
- BKK Axel Springer28
- BKK B. Braun (Melsungen AG)
- BKK Demag Krauss Maffei42
- BKK der Thüringer Energieversorgung51
- BKK Dr. Oetker9
- BKK Dürkopp Adler
- BKK ENKA
- BKK Ernst & Young30
- BKK Essanelle
- BKK EUREGIO3
- BKK exklusiv
- BKK firmus
- BKK für Heilberufe
- BKK Gesundheit
- BKK Gildemeister Seidensticker
- BKK Groz-Beckert
- BKK Herford Minden Ravensberg (HMR)29
- BKK Hoesch9
- BKK Kassana
- BKK KBA32
- BKK Linde
- BKK MAHLE29
- BKK MAN & MTU
- BKK MEDICUS15
- BKK MERCK29
- BKK Melitta Plus
- BKK-Mobil Oil30
- BKK NOVITAS, Die Präventionskasse
- BKK Pfalz47
- BKK Pfeifer & Langen
- BKK PWC (BKK PricewaterhouseCoopers)
- BKK RRW (BKK Rieker-Ricosta-Weisser)29
- BKK R+V33
- BKK SBH (BKK Schwarzwald Baar-Heuberg)34
- BKK Scheufelen49
- BKK Schwesternschaft München v. BRK50
- BKK S-H29
- BKK VBU (BKK Verkehrsbau Union)5
- BKK VDN
- BKK VerbundPlus6
- BKK VICTORIA-D.A.S.35
- BKK Vital
- BKK Vor Ort40
- BKK Wieland
- BKK Wirtschaft & Finanzen2
- BKK ZF & Partner17
- BKK2436
- Bosch BKK
- Brandenburgische BKK
- Daimler BKK
- Deutsche BKK
- Die Continentale BKK
- DRÄGER & HANSE BKK9
- Energie BKK
- ESSO BKK
- Hypovereinsbank BKK
- pronova BKK
- Salus BKK38
- Salvina39
- SBK (Siemens Betriebskrankenkasse)1
- Schwenninger BKK
- SECURVITA Krankenkasse20
- Shell BKK/LIFE
- SKD BKK (Schweinfurt)
- Vaillant BKK42
- Vereinigte BKK
- WMF BKK43

Private Krankenversicherungen

- DKV
- Hallesche
- INTER Krankenversicherung aG*
- Mannheimer KV 
- R+V Versicherung
- Signal Iduna 
- Victoria*


*tarifabhängig
  
1übernimmt 70% der Kosten für das Honorar und den Impfstoff
2erstattet die Kosten für den Impfstoff abzüglich gesetzl. Abschläge (Zuzahlung, Apothekenrabatt, Herstellerrabatt) und ggf. Verwaltungskostenpauschale; Kosten für die ärztliche Impfleistung werden nicht übernommen
3beteiligt sich im Rahmen eines Bonusprogramms an den Kosten der Vorsorgemaßnahmen
5erstattet 80 % der Impfstoffkosten und die ärztl. Impfleistung in Höhe eines regional festgelegten Kassensatzes
6Komplette Erstattung der Impfkosten, sofern im Reiseland benötigt wird
9Kosten für Impfstoff und ärztliche Impfleistung (höchstens Betrag der vertragsärztlichen Behandlung)
10erstattet die Kosten für Impfstoff (abzgl. Hersteller- und Apothekenrabatte) und ärztl. Impfleistung; max. 15 ?/ Behandlungseinheit
11Erstattung der Kosten für Impfstoff; Impfung und ärztl. Beratung bis max. 2,3-facher Satz GOÄ
14Kosten des Impfstoffes, abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils von 10% sowie vom Arzt erbrachte Impfstoffleistungen in Höhe des einfachen Satzes der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
15je nach Impfung Erstattung von 70-90 % der Kosten
17bei erhöhtem Gesundheitsrisiko Erstattung in Höhe von 50 v.H.
20Erstattung der Kosten für Impfstoff; ärztl. Impfleistung 1-facher Satz der jeweiligen Vergütungsvereinbarung nach GOÄ
22Wenn für das Reiseland / Reisebedingung empfohlen
23erstattet 90 % der Impfstoffkosten
27Erstattung der Impfstoffkosten abzgl. gesetzlicher Abschläge (Ziffer 2); ärztl. Impfleistung höchstens Betrag der vertragsärztlichen Behandlung (Ziffer 20)
28Wenn ärztlich empfohlen 80%
30Erstattung der Kosten für Impfstoff; Erstattung der ärztl. Impfleistung in Höhe des einfachen GOÄ-Satzes
32Kostenerstattung Impfstoffe
33Impfstoffkosten abzgl. Herstellerrabatt + abzgl. Apothekenrabatt / für Arztleistung: 14 Euro pro Verabreichung (max. tatsächl. Kosten)
34100 % Arznei- und Arztkosten
35Impfstoff 100%, Arzt jeweils 15,00 Euro
36erstattet die Kosten für Impfstoff sowie ärztl. Impfleistung (höchstens Betrag der vertragsärztlichen Behandlung); in Niedersachsen Abrechnung über Krankenversicherungskarte möglich
38bernahme der Kosten für alle Schutzimpfungen, sofern sie ärztlich und von der STIKO empfohlen sind
39Impfstoff 100%, ärztliche Leistung Vertragssätze
40erstattet die Kosten des Impfstoffes bei empfohlenen Reiseimpfungen (abzgl. Apothekenrabatt) und ärztliche Impfleistungen (Impfungen und Konsultation in Höhe des einfachen GOÄ-Satzes)
42Kostenbeteiligung
43nach Vorlage einer ärztlichen Empfehlung (schriftl.): Impfstoffkosten zu 100 % und ärztl. Leistung höchstens Betrag der vertragsärztlichen Behandlung
44im Zuständigkeitsbereich der KV Nordrhein Abrechnung (Reiseimpfungen + Malariaprophylaxe) über Krankenversicherungskarte; Malariaprophylaxe im restl. Bundesgebiet Einzelfallentscheid
45bis 18 Jahre
46Erstattung der Malariaprophylaxe im Bereich der KV Schleswig-Holstein, KV Nordrhein
47 Kostenbeteiligung bei der Malariaprophylaxe im Rahmen des Bonusmodells
48erstattet 90% der Impfstoffkosten
49erstattet 80% der Impfstoffkosten bei Typhus-, Cholera- und Gelbfieberimpfung
50erstattet 50% der Impfstoffkosten
51
als Sachleistung oder als Kostenerstattung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
53
übernimmt 50% der Impfstoffkosten und 50% der ärztlichen Leistung (einfacher GoÄ-Satz)
54
unter bestimmten Voraussetzungen

Hier finden Sie eine Leistungsübersicht der einzelnen Krankenkassen

Tabelle Impferstattung
Hier können Sie die Leistungsübersicht öffnen und ausdrucken


Die Krankenkassenübernehmen die Kosten für Schutzimpfungen bei Auslandsaufenthalten, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuzahlungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Meningokokken-Meningitis, Gelbfieber, FSME, Tollwut und Cholera (Grundlage sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtiges Amtes). Die Abrechnung der Schutzimpfungen erfolgt in aller Regel über Kostenerstattung. Nähere Informationen erteilen die Krankenkassen durch ihre Servicezentren.

Zusätzlich übernehmen verschiedene Krankenkassen auch die Kostenerstattung der Malariaprophylaxe (Tabletten) bei Auslandsaufenthalten ihrer Versicherten.

Zu den wichtigen Auslandsimpfungen gehört die Impfung gegen Gelbsucht (sog.Hepatitis A und B). Die Krankheitserreger, die eine infektiöse Leberentzündung (Hepatitis) auslösen können, sind in Osteuropa (z.B. Bulgarien, ehem. Jugoslawien, Russland) und im gesamten Mittelmeerraum z.B. in beliebten Urlaubsländern wieder Türkei oder Ägypten, weit verbreitet. Daher ist eine Schutzimpfung für Reisende empfohlen.

„Die Versicherten können sich ab sofort vor der geplanten Urlaubsreise bei ihrem Arzt impfen lassen. Sie erhalten dann dafür eine Rechnung vom Arzt, die zusammen mit den Impfstoffkosten - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuzahlung - bei uns eingereicht werden können“, erläutert Michaela Speldrich, Pressesprecherin der TK die jetzt gültige Erstattungspraxis.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hatte mit der Genehmigung dieser neuen Satzungsleistung bei der KKH im Mai den Weg freigemacht für andere Kassen, Reiseimpfungen für alle Versicherten zu erstatten. Nach einer Umfrage des BDI planen auch andere gesetzliche Krankenkassen, Reiseimpfungen in den Leistungskatalog für ihre Versicherten aufzunehmen.


Versicherte sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen!

www.deutscheskrankenkassenportal.de

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