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Auffrischimpfungen

Um einen wirksamen Langzeitschutz zu erlangen, sind Auffrischimpfungen erforderlich. Die unten stehenden Angaben entsprechen den aktuellen Impfempfehlungen der Deutschen Tropenmedizinischen Gesellschaft (DTG 2009):
  • Cholera
    Wiederimpfung mit einer Dosis nach 6-12 Monaten (WHO) bzw. Erwachsene/Kinder nach 2 Jahren, Kleinkinder nach 6 Monaten.
  • Diphtherie
    Wiederimpfung alle 10 Jahre mit einer Dosis (auch bei länger als 10 Jahre zurückliegender Grundimmunisierung oder Boosterung reicht eine Dosis als Auffrischimpfung aus).
  • FSME
    Wiederimpfung 1 Dosis nach 3 Jahren, danach bei weiterbestehendem Risiko Kinder und Erwachsene < 50 Jahre: 1 Dosis alle 5 Jahre; Personen ≥ 50 Jahre: 1 Dosis alle 3 Jahre; bei Schnellimmunisierung, Immundefizienz und Personen > 60 Jahre evtl. früher (Herstellerangaben beachten).
  • Gelbfieber
    Wiederimpfung alle 10 Jahre (nach internat. Gesundheitsbestimmungen). Die formale Gültigkeit beginnt 10 Tage nach der Impfung und endet nach 10 Jahren; der Impfschutz hält wesentlich länger (nach WHO 30 - 35 Jahre oder mehr).
  • Hepatitis A
    Wiederimpfung nicht vor 10 Jahren. Falls mit einer Grundimmunisierung vor der Reise begonnen wurde, dann nach der Reise 2. Impfdosis für Grundimmunisierung nach 6 - 12 (18) Monaten (je nach Hersteller).
  • Hepatitis B
    Wiederimpfung nicht vor 10 Jahren. In der Kindheit Geimpfte mit neu aufgetretenem Risiko im Erwachsenenalter (z.B. Beruf, Reise, Immundefekt) erhalten eine Auffrischung mit 1 Dosis, Blutuntersuchung nach 4 - 8 Wochen (STIKO 2008). Falls mit einer Grundimmunisierung vor der Reise begonnen wurde nach der Reise die Weiterführung der Impfserie zum erfolgreichen Abschluss der Grundimmunisierung nach Angabe des Impfarztes nicht vergessen.
  • Influenza
    Impfung jedes Jahr (beste Impfzeit: September – Oktober)
  • Japanische Enzephalitis
    Wiederimpfung bei anhaltendem Risiko 1 Dosis nach jeweils 3 Jahren (Hersteller); nach WHO erster Booster bereits nach 1 Jahr, danach alle 3 Jahre
  • Kinderlähmung
    Wiederimpfung nach vollständiger Grundimmunisierung nur bei erhöhtem Risiko alle 10 Jahre (Indikationsimpfung nach STIKO); hierzu gehören auch Reisen in Regionen mit Infektionsrisiko.
  • Masern
    Nach zweimaliger Applikation ist eine Wiederimpfung nicht erforderlich
  • Meningokokken-Meningitis
    Bei anhaltendem Risiko nach 3 Jahren
  • Tetanus
    Wiederimpfung alle 10 Jahre mit einer Dosis (auch bei länger als 10 Jahre zurückliegender Grundimmunisierung oder Boosterung reicht eine Dosis als Auffrischimpfung aus).
  • Tollwut
    Wiederimpfung nach Herstellerangaben alle 2 - 5 Jahre mit einer Dosis; Bei erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. bestimmte Berufsgruppen, Laborpersonal) Blutuntersuchung in Abhängigkeit vom Gefährdungsgrad alle 6 Monate bis 2 Jahre (bei Unterschreiten des Grenzwertes von 0,5 I.E./ml Wiederimpfung mit einer Dosis).
  • Typhus
    Wiederimpfung bei anhaltendem Risiko gemäß Empfehlung des Herstellers: Beim Totimpfstoff (Spritze) nach 3 Jahren; Beim Lebendimpfstoff (Kapseln; Orale Impfung) bei Aufenthalt im Risikogebiet nach 3 Jahren, sonst nach 1 Jahr.
  • Impfabstand
    Mindestabstände von Impfungen (z.B. bei der Grundimmunisierung) dürfen nicht unterschritten werden; dagegen gibt es keine unzulässigen Maximalabstände (z.B. bei Auffrischimpfungen). Jede dokumentierte Impfung zählt.
  • Impfpass
    Alle durchgeführten Impfungen sollten nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes mit Datum, Bezeich­nung (Handelsname) und Chargennummer des Impfstoffs, Name der Krankheit, gegen die geimpft wird, in einem Impfausweis dokumentiert und mit Namen, Anschrift (Stempel) und Unterschrift des impfenden Arztes dokumentiert sein.