Karnevaltouristen aufgepasst: Kolumbien verlangt Masernimpfung bei Einreise
Nachdem es in den vergangenen Wochen und Monaten wiederholt zu Masernimporten in Kolumbien kam, verlangen die Gesundheitsbehörden bis auf weiteres bei Einreise in die Karibikstädte u.a. nach Santa Marta, Barranquilla und Cartagena den Nachweis einer Masernimpfung bei Personen über 39 Jahren. Personen die somit nach 1973 geboren wurden und keinen Maserninfektionsschutz dokumentieren können, sollten sich gegen Masern mit einem sogenannten MMR-Impfstoff, impfen lassen. Der Maserninfektionsschutz ist entweder nachweisbar durch Antikörper im Blut (Blutuntersuchung!) oder durch zwei im Impfausweis dokumentierte Masernimpfungen.
Karnevaltouristen in Barranquilla aufgepasst
Die karibische Stadt Barranquilla, in der Provinz Atlántico, gehört zu den fünf bedeutendsten Karnevals der Welt und ist mündliches Weltkulturerbe der Vereinten Nationen (UNESCO). Als größtes Volksfest in Kolumbien wird er seit über 100 Jahren gefeiert. Dieser traditionelle Karneval wird, wie in Deutschland vor allem an den vier Tagen vor Aschermittwoch gefeiert. Doch auch Santa Marta an der Karibikküste Kolumbiens besitzt ein ausgedehntes Touristikzentrum mit einer Vielzahl an Hotelangeboten, Discotheken, Bars und Vergnügungsstätten.
Ausbreitung der Masern durch internationalen Reiseverkehr
In Nord-, Mittel- und Südamerika wurde der letzte endemische (d.h. ursprünglich aus dem Land hervorgegangene) Masernfall im Jahr 2002 gemeldet. Die im vergangenen Jahr gemeldeten Krankheitsfälle konnten alle auf Virus-Importe aus anderen Regionen zurück geführt werden. Auch in Kolumbien wurden im vergangenen Jahr Maserninfektionen registriert. Durch Urlauber und den weltweiten Reiseverkehr werden immer wieder Masern-Infektionsketten in Gang gesetzt. Die meisten Erkrankungsfälle werden vor allem in Regionen mit einer geringen Masern-Durchimpfungsrate festgestellt.
Masernimpfung empfohlen
Das deutsche Robert Koch-Institut empfiehlt daher Reisenden in Regionen mit aktuellen Masernausbrüchen den Masernimpfschutz zu überprüfen. Ungeimpften Personen bzw. Personen, die noch keine Masern durchgemacht haben und in ein Masern-Epidemiegebiet reisen oder in medizinischen Einrichtungen zur Behandlung von Kindern, Tagesstätten, Kinderheimen, u. ä. arbeiten, wird eine Impfung empfohlen. Nach 1970 geborene ungeimpfte bzw. in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen > 18 Jahre oder nach 1970 geborene Personen > 18 Jahre mit unklarem Impfstatus ist ebenfalls eine Impfung empfohlen.


