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02.01.2012

Ukraine: Zunahme der Masernfälle

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Die Zahl der Masernerkrankungen hat in der Ukraine in den vergangenen Wochen erheblich zugenommen. Nach Aussage der örtlichen Gesundheitsbehörden wurde die größte Anzahl der Erkrankungen aus der Region von Lviv gemeldet. Weitere Erkrankungen wurden in Volyn, Ivano-Frankivsk, Rivne, Kiev und den Karpaten registriert. Im vergangenen Jahr 2011 wurden rund 770 Masernfälle aus der Ukraine berichtet. Mehr als Hundert Patienten mussten infolge von Komplikationen im Krankenhaus behandelt werden.

Erwachsene entwickeln gegenüber Kindern eine höhere Komplikationsrate

Masern sind weltweit verbreitet und gelten als eine der ansteckendsten Krankheiten überhaupt. In Regionen mit geringen Masern-Impfraten kann es infolge der hohen Infektiosität des Masern-Virus immer wieder zu Masernausbrüchen kommen. Masern sind nicht nur eine Kinderkrankheit. Auch Erwachsene können daran erkranken! Sie entwickeln meistens einen schwereren Krankheitsverlauf und haben gegenüber Kleinkindern eine wesentliche höhere Komplikationsrate.  Eine Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) wird als mögliche Komplikation besonders gefürchtet. Sie tritt ungefähr bei einem von 2.000 Masern-Fällen auf. Die Erreger gelangen in diesem Fall über die Blutgefäße ins Gehirn. Dort schädigen sie Nervenzellen. Bei einem Drittel der Erkrankten bleiben geistige Schäden zurück. Bei sehr schwerem Verlauf kann die Masern-Enzephalitis tödlich verlaufen. Die häufigsten Todesfälle bei Masern werden durch schwerwiegende Lungenentzündungen verursacht. Gefährlich ist auch der sogenannte „Masernkrupp“ mit Atemnot und Erstickungsanfällen. Heftige Mittelohrentzündungen können Schwerhörigkeit nach sich ziehen.

Immunität gegen Masern sollte immer überprüft werden

Das deutsche Robert Koch-Institut empfiehlt daher Reisenden in Regionen mit aktuellen Masernausbrüchen den Masernimpfschutz zu überprüfen. Ungeimpften Personen bzw. Personen, die noch keine Masern durchgemacht haben und in ein Masern-Epidemiegebiet reisen oder in medizinischen Einrichtungen zur Behandlung von Kindern, Tagesstätten, Kinderheimen, u. ä. arbeiten, wird eine Impfung empfohlen. Nach 1970 geborene ungeimpfte bzw. in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen > 18 Jahre oder nach 1970 geborene Personen > 18 Jahre mit unklarem Impfstatus ist ebenfalls eine Impfung empfohlen.