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Pflichtimpfungen

Impfungen können in zwei Gruppen unterschieden werden:

  1. Pflichtimpfungen
    Sie unterliegen den internationalen Vorschriften (International Health Regulations) und können bei direkter oder indirekter Einreise in ein Land verlangt werden.
  2. Individuelle Impfungen
    Sie sind freiwillig und werden den individuellen Gesundheitsrisiken des Reisenden angepasst

Vorgeschriebene Impfungen müssen in einer internationalen Impfbescheinigung - dem sogenannten gelben Impfpass - eingetragen werden. Mit Ausnahme der Gelbfieberimpfung dürfen alle anderen Impfungen von jedem Arzt durchgeführt werden. Es ist empfehlenswert auch die nicht vorgeschriebenen, freiwilligen Impfungen im Impfpass zu dokumentieren, um die Dauer des Impfschutzes und die Auffrischimpfungen ersehen zu können. Obwohl nach den internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) außer der Gelbfieberimpfung keine anderen Impfungen vorgeschrieben werden, können unter bestimmten Bedingungen von einzelnen Ländern bei der Einreise zusätzliche Impfvorschriften erhoben werden. Während der letzten 10 Jahre traf dies nur auf die Impfung gegen Meningokokken - Meningitis während der Hajj in Saudi-Arabien und auf die Choleraimpfung zu.