tucan
  • In seltenen Fällen kann die Vogelgrippe auch beim Menschen auftreten.
  • Typische Krankheitssymptome sind die "typischen Grippebeschwerden" im schlimmsten Fall kann es zum tödlichen Lungenversagen kommen.
  • Der Mensch infiziert sich durch das Einatmen oder durch Schmierinfektion mit dem Erreger.
  • Unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen besteht für Reisende ein sehr geringes Infektionsrisiko.

Vorkommen

  • Seit über 100 Jahren ist das weltweite Auftreten der sog. "Vogelgrippe" bekannt. Die Vogelgrippe ist eine Erkrankung des Geflügels durch das Influenza-A-Virus, dass in 15 Unterarten (sog. "H-Typen") unterteilt wird. Alle 15 Virus-Unterarten können Vögel infizieren, wobei größere Ausbrüche in der Vergangenheit durch die Subtypen H5 und H7 verursacht wurden.
  • In seltenen Fällen kann die Vogelgrippe auch beim Menschen auftreten. 1997 wurden Vogel-Influenzaviren des Influenza A Subtyps H5N1 erstmals beim Menschen nachgewiesen. Diese ersten nachweisbaren Fälle ereigneten sich in Hongkong (China). Seit März 2013 wurden in China ebenfalls Influenza A (H7N9)-Infektionen beim Menschen registriert.
  • Pandemiegefahr
    Es besteht grundsätzlich die Gefahr einer genetischen Neukombination zwischen dem Erbgut des Vogelgrippevirus und dem menschlichen Grippevirus. Durch eine sog. Antigendrift können über Jahre hinweg geringgradige Veränderungen im Erbgut der Struktur eines Virus-Antigens erfolgen, die zu neuen Grippeviren führen. Wenn es zu einer plötzlich auftretenden, meist erheblichen Veränderung der genetischen Struktur des Virus-Antigens kommt und sich neue Grippeviren bilden, die sich gut von Mensch zu Mensch übertragen lassen, spricht man in diesem Zusammenhang von einer sog. Antigenshift. Die Antigenshift wiederum birgt die Gefahr, dass eine Pandemie ausbricht, da dieser Virus-Typ für das menschliche Immunsystem neu ist und somit erhebliche Schäden anrichten kann, die unter Umständen zu einer gefährlichen, weltweiten Grippepandemie führen

Beschwerden

  • Beim Menschen beginnt die Erkrankung ungefähr 2 - 5 Tage nach der Infektion.
  • Die typischen Krankheitssymptome sind die "typischen Grippebeschwerden" wie u.a. hohes Fieber, Husten, Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen.
  • Ungefähr die Hälfte aller Erkrankten zeigt Beschwerden wie Bauchschmerzen, Übelkeit und Durchfall.
  • Im weiteren Verlauf der Erkrankung kann es zu einer Lungenentzündung und im schlimmsten Fall zu einem tödlichen Lungenversagen kommen.

Übertragung

  • Menschen werden im Normalfall nur sehr selten durch "Vogel-Influenzaviren" infiziert.
  • Der Mensch infiziert sich durch Einatmen oder durch Schmierinfektion mit dem Erreger. Die Vögel scheiden die Viren durch ihren Kot aus. In der Luft können Staubpartikel - insbesondere in Geflügelstallungen - mit dem Kot der Tiere verunreinigt sein und durch den Menschen eingeatmet werden. Auch Schmierinfektionen können durch die Pflege von Tierstallungen als mögliche Ursache für die Übertragung des Vogel-Influenzavirus auf den Menschen in Betracht kommen (z.B. durch mangelndes Händewaschen).
  • Bei den meisten Erkrankungs- und Todesfällen die im Zusammenhang mit der Vogelgrippe aufgetreten sind, handelt es sich um Personen, die sich in der Nähe von Tierstallungen aufgehalten haben oder dort arbeiteten.
  • Nur in vereinzelten Fällen wird eine Infektion durch rohe Geflügelgerichte als auch durch enge zwischenmenschliche Kontakte zwischen Kranken und anderen Personen vermutet.

Schutz

  • Grundsätzlich sollte man sich in Ländern in denen aktuell eine Vogelgrippe oder Geflügelpest besteht von Geflügelstallungen oder Märkten mit Geflügelständen fernhalten. 
  • Unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen die durch Experten nationaler und internationaler Gremien erstellt wurden, ist das Erkrankungsrisiko für Reisende in die Regionen mit Vogelgrippe als sehr gering einzustufen, sofern die Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Checkliste der Schutzmaßnahmen in den Ländern mit Vogelgrippe-Vorkommen:

  1. Vermeiden Sie vollständig den Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel (d.h. Geflügelprodukte, Federn, etc.). Das beinhaltet das Fernhalten von Vogelstallungen, so wie von Vogel- und Geflügelmärkten. Der Import von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus den betroffenen Ländern in die EU ist verboten. Auch auf das Halten von Ziervögeln sollte während des Aufenthaltes verzichtet werden.
  2. Verzichten Sie auf den Verzehr von rohen Geflügelspeisen. Da das Virus bei Erhitzen auf 70°C abgetötet wird, muss diese Temperatur beim Kochen oder Braten im Inneren des Fleisches oder des Eies vor dem Verzehr erreicht werden um unbedenklich zu sein. Geflügelgerichte und Eier die auf diese Weise zubereitet wurden, gelten für den Verzehr als unbedenklich.
  3. Generell gründliche Händehygiene (durch Händewaschen mit Wasser und Seife oder Hand-Desinfektionsmittel).
huhn4 interMEDIS / Pechel Hühnerfleisch - Asienmarkt Fotolia / i-picture Influenza A(H7N9) Fotolia / tashatuvango