29. Sep 2020

Afrika: Masern in vielen Ländern

Afrika iStock/Romolo Tavani

Aus verschiedenen afrikanischen Ländern werden aktuell Masernfälle berichtet. Zu diesen Ländern gehören u.a. Angola, Burundi, Kamerun, Zentralafrika, Tschad, Demokratische Republik Kongo, Äthiopien, Guinea, Kenia, Liberia, Mali, Mosambik, Niger, Nigeria und der Südsudan. In der Demokratischen Republik Kongo wurden alleine in diesem Jahr 70.899 Masernverdachtsfälle berichtet, darunter 1.026 Todesfälle. Trotz hoher Fallzahlen sind aufgrund der umfangreichen Impfkampagnen der vergangenen Monate die Masernerkrankungen im Vergleich zum Vorjahr in vielen Ländern Afrikas deutlich zurückgegangen. So wurden im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2019 insgesamt 184.289 Masernverdachtsfälle, darunter 3.650 Todesfälle registriert. Seit 31.12.2018 wurden bis 6.9.2020 aus Afrika 382.370 Malariafälle mit 7.071 Todesfällen gezählt.

Masern sind hoch ansteckend und kommen weltweit vor

Die Masern treten weltweit auf und stellen auch für Reisende ein Risiko dar. Durch Urlauber und den weltweiten Reiseverkehr werden weltweit immer wieder Masern-Infektionsketten in Gang gesetzt. Die meisten Erkrankungsfälle werden vor allem in Regionen mit einer geringen Masern-Durchimpfungsrate festgestellt. Masern gehören zu einer der ansteckendsten Krankheiten weltweit. Sie können sich schnell und ungehindert bei nicht-immunen und ungeimpften Personen ausgebreiten. Masern können direkt durch enge Personenkotakte, aber auch durch Tröpfcheninfektion mittels Husten oder Niesen verbreitet werden, aber auch durch den Kontakt mit infizierten Sekreten aus Nasen- und Rachenraum. Das Virus kann bis zu zwei Stunden aktiv in der Luft oder an Gegenständen ansteckend sein und jede nicht immune Person kann sich infizieren.

WHO empfiehlt Masern-Impfschutz

Selbst in Ländern mit hohem medizinischem Standard, kommt es in einem Viertel der Fälle zu Komplikationen und Krankenhauseinweisungen. Kommt es im Rahmen der Masern zu Komplikationen können sie tödlich enden oder auch lebenslange Schäden verursachen wie Hirnschäden, Blindheit und Taubheit. Kleine Kinder haben das höchste Risiko für Masern-Komplikationen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich daher zum Ziel gesetzt die Masern weltweit auszurotten. Da die Masern weltweit Auftreten und somit auch an vielen Reiseorten, hat die WHO auch für  internationale Reisende Empfehlungen im Juni 2019 neue Empfehlungen ausgesprochen. 

  • Alle Reisende sollten vor der Reise ihren Masernschutz überprüfen
  • Reisende mit unklarem Impfstatus sollten laut WHO mindestens eine Masernimpfung 15 Tage vor Abreise erhalten.
  • Die Masern-Impfung kann gleichzeitig mit anderen Reiseimpfungen verabreicht werden.
  • Die Masern-Impfung ist für Schwangere nicht empfohlen.
  • Reisende sollten sich des Masern-Übertragungsrisikos bewusst sein, sowie sich über die Beschwerden und Komplikationen durch ihren Arzt aufklären lassen.
  • Die WHO empfiehlt Kindern ab dem 6. Lebensmonat die in Regionen mit Masernausbrüchen reisen eine zusätzliche Masernschutzimpfung. Kinder im Alter von 6. bis 9. Lebensmonat die eine zusätzliche Schutzimpfung erhalten sollten die zweite Impfung gemäß dem nationalen Impfplan ihres Heimatlandes erhalten.

In Deutschland besteht seit 1. März 2020 ein Masern-Schutzgesetz  

Seit 1. März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der STIKO (Ständigen Impfkommission) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darum hin, dass darüber hinaus auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen muss. Außerdem gilt das Masernschutzgesetz auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Zudem müssen auch Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.