4. Feb 2021
Brasilien: Mehr als 8.000 Masernfälle

Nach aktuellen Angaben der Pan American Health Organization (PAHO), WHO wurden im vergangenen Jahr aus neun amerikanischen Ländern Masern berichtet. Insgesamt wurden 8.726 Fälle registriert, darunter 11 Todesfälle. Die meisten Masern-Erkrankungen wurden aus Brasilien (8.448 und 10 Todesfälle) berichtet, weitere aus Mexiko (196 Fälle) und Argentinien (61 Fälle und 1 Todesfall), sowie einzelne Fälle aus Bolivien (2 Fälle), Uruguay (2 Fälle), Chile (2 Fälle), Kolumbien (1 Fall), den USA (13 Fälle) und Kanada (1 Fall). Die meisten Erkrankungsfälle in Brasilien wurden aus den vier Bundesstaaten Para, Amapa, Maranhao und Rio de Janeiro gemeldet. Alleine aus dem Bundesstaat Para im Norden Brasiliens wurden mehr als 5.000 Erkrankungen registriert, gefolgt vom Bundesstaat Rio de Janeiro mit 1.348 Fällen. Die Masern bilden in vielen Ländern ein Problem. In den vergangenen Jahren hatten vor allem die Demokratische Republik Kongo, Madagaskar, Zentralafrika, Georgien, Kasachstan, Nord Mazedonien, Samoa, Tonga und die Ukraine mit größeren Masern-Ausbrüchen zu kämpfen.
Reiseverkehr setzt Masern-Infektionsketten in Gang
Durch Urlauber und den weltweiten Reiseverkehr werden immer wieder Masern-Infektionsketten in Gang gesetzt. Die meisten Erkrankungsfälle werden vor allem in Regionen mit einer geringen Masern-Durchimpfungsrate festgestellt. Masern gehören zu einer der ansteckendsten Krankheiten weltweit. Sie können sich schnell und ungehindert bei nicht-immunen und ungeimpften Personen ausgebreiten. Masern können direkt durch enge Personenkotakte, aber auch durch Tröpfcheninfektion mittels Husten oder Niesen verbreitet werden, aber auch durch den Kontakt mit infizierten Sekreten aus Nasen- und Rachenraum. Das Virus kann bis zu zwei Stunden aktiv in der Luft oder an Gegenständen ansteckend sein und jede nicht immune Person kann sich infizieren. Das deutsche Robert Koch-Institut empfiehlt daher Reisenden den Masernimpfschutz zu überprüfen. Ungeimpften Personen bzw. Personen, die noch keine Masern durchgemacht haben und in ein Masern-Epidemiegebiet reisen oder in medizinischen Einrichtungen zur Behandlung von Kindern, Tagesstätten, Kinderheimen, u. ä. arbeiten, wird eine Impfung empfohlen. Auch die WHO empfiehlt internationalen Touristen eine Masern-Schutzimpfung. Jedoch warnt das Auswärtige Amt aufgrund der COVID-19-Pandemie weiterhin vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern und verweist auf die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise.
Masernschutzgesetz in Deutschland
Abgesehen von der Impf-Empfehlung für Reisende in Masern-Risikogebiete, besteht seit 1. März 2020 in Deutschland das Masernschutzgesetz. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der STIKO (Ständigen Impfkommission) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darum hin, dass darüber hinaus auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen muss. Außerdem gilt das Masernschutzgesetz auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Zudem müssen auch Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.