17. Mai 2020

COVID-19: Bayern ändert Einreisequarantäne

Auto-Landkarte iStock / gemenacom

Das Bundesministerium für Gesundheit weist seit 9. April 2020 darauf hin, dass Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem anderen Staat nach Deutschland einreisen, aufgrund der derzeit bestehenden landesrechtlichen Bestimmungen (Infektionsschutzgesetz nach §30 Absatz 1 Satz 2) bestimmte Maßnahmen durchführen müssen. Die Einreisequarantäne die am 9. April 2020 in Bayern in Kraft getreten ist, hat sich ab dem 15.5.2020 geändert. Von nun an sind nur mehr Personen, die aus einem Staat außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland in den Freistaat Bayern einreisen, dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die nach Bayern aus einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland oder einem Staat der oben erwähnten Mitgliedstaaten und Länder einreisen und sich in den letzten 72 Stunden vor der Einreise in einem Staat außerhalb der EU-Mitgliedstaaten und zuvor genannten Länder aufgehalten haben, Das Bayerische Staatsministerium räumt zudem ein, dass Abweichungen aufgrund von epidemiologischen Einschätzungen von dieser neuen und gelockerten Reglung jedoch unberührt bleiben. 

Bayern ist im Reiseverkehr von Bedeutung  

Bayern spielt im Reiseverkehr nach wie vor eine wesentliche Rolle, durch die angrenzenden Länder im Osten Tschechien, im Südosten und Süden Österreich und im Südwesten über den Bodensee indirekt an die Schweiz. Mit mehr als 45.000 COVID-19-Fällen und mehr als 2.200 Todesfällen führt Bayern die traurige Statistik der am meisten gemeldeten COVID-19-Fälle in Deutschland an.  

Die zuständigen Gesundheitsbehörden, die diese Einhaltung dieser Absonderung überwachen, können hier eingesehen werden.

Trotz Lockerungen sollen diese Maßnahmen weiterhin der Gefahr der Entstehung neuer Infektionen durch Rückreisende/Einreisende aus dem Ausland minimieren, analog der Beschränkungen von Freizeitaktivitäten und Reisen im Inland, so das Bundesministerium für Gesundheit.

Sollten im Reiseland keine Rückreisemöglichkeiten mehr bestehen, können sich deutsche Touristen in einem  Rückholprogramm des Auswärtigen Amtes registrieren.

Die Plattform für das Rückholprogramm des Auswärtigen Amtes ist für im Ausland gestrandete Deutsche vorgesehen, für deren Gastländer Rückholflüge des Auswärtigen Amts organisiert werden. Das Auswärtige Amt bemüht sich alle Deutsche und ihre Familienangehörigen in den besonders von Reiseeinschränkungen betroffenen Regionen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten (z.B. Urlaub) nach Deutschland zurückzuholen.

Fragen beantwortet der Krisenpool des Auswärtigen Amts unter Telefonnummer 030 5000 3000 täglich, auch am Wochenende, von 7.00 bis 22.00 Uhr MEZ