1. Mai 2022

Dramatischer Anstieg der Masern-Erkrankungen weltweit

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Nach Aussage der Vereinten Nationen soll die Zahl der Masern-Erkrankungen weltweit um rund 80% angestiegen sein. Alleine in Somalia wurden in 2022 den ersten neun Wochen rund 3.500 Masernfälle in 18 Landesteilen registriert. Nigeria meldete Rekordzahlen in der Höhe von rund 12.000 Erkrankungsfällen für die vergangenen 12 Monate. Nigeria, Somalia, Jemen, Afghanistan und Äthiopien sind die Länder die in jüngster Zeit die größten Masern-Ausbrüche erlebten. Da weitere größere Ausbrüche laut Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation und UNICEF befürchtet werden, warnten die beiden Instanzen vor der impfpräventablen Erkrankung. Im Januar und Februar 2022 wurden weltweit rund 17.300 Masernfälle gemeldet, im Vergleich zu den rund 9.600 Fällen in den ersten beiden Monaten des Jahres 2021. Der WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus betont in einer Erklärung, dass durch die COVID-19-Pandemie Impfkampagnen unterbrochen wurden, die zum Wiederauftreten und Anstieg von tödlichen Krankheiten wie Masern geführt hat. Daher sei es jetzt wichtig Aufholkampagnen zu starten, damit alle Menschen Zugang zu lebensrettenden Impfstoffen haben. Lokale Gesundheitsexperten befürchten, dass auch Ausbrüche anderer Krankheiten wie zum Beispiel Gelbfieber, folgen könnten, nachdem in Afrika vermehrt Fälle gemeldet wurden.

WHO empfiehlt Schutzimpfung für internationale Reisende

Selbst in Ländern mit hohem medizinischem Standard, kommt es in einem Viertel der Fälle zu Komplikationen und Krankenhauseinweisungen durch Masern. Die Komplikationen können tödlich enden oder auch lebenslange Schäden wie Hirnschäden, Blindheit und Taubheit verursachen. Kleine Kinder haben das höchste Risiko für Masern-Komplikationen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich daher zum Ziel gesetzt die Masern weltweit auszurotten. Da die Masern weltweit Auftreten und somit auch an vielen Reiseorten, hat die WHO auch für internationale Reisende Empfehlungen ausgesprochen. Demnach sollten alle Reisenden vor der Reise ihren Masernschutz überprüfen, da die meisten Masern-Ausbrüche Impflücken bei Kindern und Erwachsenen aufweisen. Reisende mit unklarem Impfstatus sollten laut WHO mindestens eine Masernimpfung 15 Tage vor Abreise erhalten. Die Masern-Impfung kann gleichzeitig mit anderen Reiseimpfungen verabreicht werden. Außerdem sollten Reisende sich des Masern-Übertragungsrisikos bewusst sein, sowie sich über die Beschwerden und Komplikationen durch ihren Arzt aufklären lassen.

Robert Koch-Institut empfiehlt Reisenden den Masernimpfschutz zu überprüfen

Durch Urlauber und den weltweiten Reiseverkehr werden immer wieder Masern-Infektionsketten in Gang gesetzt. Die meisten Erkrankungsfälle werden vor allem in Regionen mit einer geringen Masern-Durchimpfungsrate festgestellt. Masern gehören zu einer der ansteckendsten Krankheiten weltweit. Sie können sich schnell und ungehindert bei nicht-immunen und ungeimpften Personen ausgebreiten. Masern können direkt durch enge Personenkotakte, aber auch durch Tröpfcheninfektion mittels Husten oder Niesen verbreitet werden, aber auch durch den Kontakt mit infizierten Sekreten aus Nasen- und Rachenraum. Das Virus kann bis zu zwei Stunden aktiv in der Luft oder an Gegenständen ansteckend sein und jede nicht immune Person kann sich infizieren. Das deutsche Robert Koch-Institut empfiehlt daher Reisenden den Masernimpfschutz zu überprüfen. Ungeimpften Personen bzw. Personen, die noch keine Masern durchgemacht haben und in ein Masern-Epidemiegebiet reisen oder in medizinischen Einrichtungen zur Behandlung von Kindern, Tagesstätten, Kinderheimen, u. ä. arbeiten, wird eine Impfung empfohlen.

Masernschutzgesetz in Deutschland

Abgesehen von der Impf-Empfehlung für Reisende in Masern-Risikogebiete, besteht seit 1. März 2020 in Deutschland das Masernschutzgesetz. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der STIKO (Ständigen Impfkommission) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darum hin, dass darüber hinaus auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen muss. Außerdem gilt das Masernschutzgesetz auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Zudem müssen auch Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.