14. Mrz 2014
Indien: Neue Ein- und Ausreisevorschrift
Die Regierung Indiens hat seit März 2014 neue Einreisevorschriften eingeführt. Diese betreffen die Polio (Kinderlähmung) und sind die Folge der langjährigen Bestrebungen Indiens „poliofrei“ zu werden. Erst am 13. Januar 2014 ist es Indien gelungen dieses lang ersehnte Ziel zu erreichen.
Indien ist poliofrei
Seit 13. Januar 2011 ist in Indien kein Polio-Wildvirus (Erreger der Kinderlähmung) mehr aufgetreten. Damit gilt Indien nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell als poliofrei. Um als "poliofrei" deklariert zu werden ist es erforderlich, dass in den vergangenen drei Jahren keine Fälle von Kinderlähmung (Poliomyelitis) - die im Land selbst erworben wurden - auftreten dürfen (importierte Fälle ausgenommen). Massive Impfkampagnen haben in Indien zu diesem Erfolg geführt und bilden einen Meilenstein im Rahmen der weltweiten Polio-Ausrottung. Indien galt in den Jahren 1978-1995 mit jährlich zwischen rund 50.000-100.000 Polio-Fällen zu den Ländern mit höchstem Krankheitsvorkommen.
Nun gelten die Bestrebungen der indischen Regierung die Polio weiterhin aus dem Land fernzuhalten, v.a. da Indien durch die Landesgrenze zu Pakistan, weiterhin ein erhöhtes Risiko trägt, dass die Polio durch Flüchtlinge, wieder re-importiert wird.
Dazu haben die Gesundheitsbehörden folgende Vorschriften für Reisende erlassen, die seit 1. März im Reiseverkehr gelten:
EINREISE:
Reisende, Kinder wie Erwachsenen, die nach Indien einreisen und aus Ländern kommen in denen die Polio auftritt (Afghanistan, Pakistan, Nigeria) oder wieder neu aufgetreten ist (Somalia, Kenia, Syrien und Äthiopien), müssen einen Polioimpfschutz durch OPV (Orale Polio-Vakzine = Schluckimpfung) mindestens 4 Wochen vor der Reise erhalten. Die Liste der Länder mit neuaufgetretenen Poliofällen wird permanent aktualisiert. Die Impfung darf nicht älter als ein Jahr sein. Das bedeutet, dass bei wiederholten Indienreisen (z.B. Geschäftsreisen) die Polio-Schluckimpfung ggf. jährlich wiederholt werden muss. Ein Impfnachweis muss im Impfausweis (nach WHO-Standard) nachgewiesen werden.
AUSREISE:
Reisende, Kinder wie Erwachsenen, die von Indien aus in Länder mit Poliovorkommen reisen, müssen einen Polioimpfschutz durch OPV (Orale Polio-Vakzine = Schluckimpfung) vorzugsweise 4 Wochen vor der Reise erhalten. Zu den Ländern mit Poliovorkommen zählen die indischen Behörden Polio-Endemieländer (Afghanistan, Pakistan, Nigeria) als auch Länder in denen die Polio wieder neu aufgetreten ist (Somalia, Kenia, Syrien und Äthiopien).
DEUTSCHE STAATSBÜRGER/AUSLÄNDER:
Wie das indische Gesundheitsministerium mitteilte, treten die Bestimmungen für Ausländer z.B. deutsche Staatsbürger die in Ländern mit Polio-Vorkommen leben und nach Indien reisen oder die in Indien leben und in Länder mit Polio-Vorkommen reisen, nicht in Kraft.
Die Neuregelungen können auf der Website der Indischen Regierung eingesehen werden.