3. Mai 2020
Internationale Reisesituation

Seit 10. April 2020 werden durch das Robert Koch-Institut keine COVID-19-Risikogebiete mehr ausgewiesen, da in der Zwischenzeit sich das Virus weltweit verbreitet hat. Auch das Auswärtige Amt hat dementsprechend reagiert und eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Die Ausweisung einzelner Risikogebiete ist aktuell – durch die globale Lage – ausgesetzt worden. Zum Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit werden aus dem Ausland zurückkehrenden deutschen Touristen dringend geraten, unnötige Kontakte zu vermeiden und 14 Tage zu Hause zu bleiben (Einreisequarantäne).
Reisewarnung soll bis einschließlich 14. Juni 2020 fortbestehen
Weiterhin warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland. Neben der Ausbreitungs- und Infektionsgefahr durch COVID-19 muss auch weiterhin mit außerordentlichen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern gerechnet werden. Dies soll bis einschließlich 14. Juni 2020 bis auf weiteres gelten. Touristen die sich im Ausland befinden, sollen zurückreisen, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt. Derzeit sind zahlreiche Reisende im Ausland an der Weiter- oder Rückreise gehindert, durch Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften die teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung eintraten.
Bundespolizeibehörde berät bei bestimmten Fallkonstellationen
Das Bundesinnenministerium informiert zu den vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen und den Reisebeschränkungen im außereuropäischen Luftverkehr. Bei bestimmten Fallkonstellationen im Zusammenhang mit Grenzkontrollen und der Einreise nach Deutschland kann die örtliche Bundespolizeibehörde angefragt werden Tel. 0800 6 888 000. Die Rufnummer kann kostenfrei gewählt werden und wird automatisch zur regional zuständigen Dienststelle weiter geleitet. Berufspendler und auch Reisende die an ihren Wohnort zurückkehren möchten, dürfen weiterhin reisen, müssen aber Nachweise mitführen aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts bzw. die Weiterreise ergibt. Ebenso sollte eine Meldebescheinigung zum Nachweis mitgeführt werden.
Die lokalen Gesundheitsbehörden ordnen die Quarantäne an
Sollten im Reiseland keine Rückreisemöglichkeiten mehr bestehen, können sich deutsche Touristen in einem Rückholprogramm des Auswärtigen Amtes registrieren. Bei angeordneten Quarantänemaßnahmen im Ausland ist nicht mit einer Rückholung durch den Reiseveranstalter oder die Bundesregierung zu rechnen, sondern die Quarantäne muss entsprechend der Anordnung der lokalen Gesundheitsbehörden befolgt werden.