15. Okt 2021

Kamerun: Masern in vielen Regionen

Afrika-Kind interMEDIS / Pechel

Seit Beginn des Jahres werden aus verschiedenen Landesteilen vermehrt Masern-Fälle berichtet. Sieben der zehn Regionen Kameruns sind von dem Ausbruch betroffen darunter Adamaoua, Centre, East, Far-North, Littoral, Northwest und West. Diejenigen Regionen, in denen viele Flüchtlinge leben, weisen die höchsten Erkrankungszahlen auf. Insgesamt wurden bislang 380 Fälle registriert, darunter acht Todesfälle. In vielen Bezirken werden aktuell vermehrt Masern registriert. Impfkampagnen werden daher vielerorts durchgeführt. Die Masern stellen auf dem afrikanischen Kontinent, vor allem südlich der Sahara ein großes Problem dar, vor allem da die Durchimpfungsrate in der Bevölkerung vielerorts gering ist und sich das Virus dadurch ungehindert ausbreiten kann. 

Alljährlich erkranken auch Reisende

Masern gehören zu einer der ansteckendsten Krankheiten weltweit. Sie können sich schnell und ungehindert bei nicht-immunen und ungeimpften Personen ausbreiten. Masern können direkt durch enge Personenkotakte, aber auch durch Tröpfcheninfektion mittels Husten oder Niesen verbreitet werden, aber auch durch den Kontakt mit infizierten Sekreten aus Nasen- und Rachenraum. Das Virus kann bis zu zwei Stunden aktiv in der Luft oder an Gegenständen ansteckend sein und jede nicht immune Person kann sich infizieren. Durch Urlauber und den weltweiten Reiseverkehr werden auch bei Reisenden immer wieder Masern-Infektionsketten in Gang gesetzt. Die meisten Erkrankungsfälle werden vor allem in Regionen mit einer geringen Masern-Durchimpfungsrate festgestellt.

WHO empfiehlt Reisenden einen Masern-Impfschutz 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt daher allen Reisenden vor der Reise ihren Masernschutz zu überprüfen. Reisende mit unklarem Impfstatus sollten laut WHO mindestens eine Masernimpfung 15 Tage vor der Abreise erhalten. Die Masern-Impfung kann – falls erforderlich - gleichzeitig mit anderen Reiseimpfungen verabreicht werden. Außerdem sollten auch Kinder ab dem 6. Lebensmonat, die in Regionen mit Masernausbrüchen reisen, eine zusätzliche Masernschutzimpfung erhalten. Kinder im Alter von 6. bis 9. Lebensmonat, die eine zusätzliche Schutzimpfung erhalten, sollten die zweite Impfung gemäß dem nationalen Impfplan ihres Heimatlandes erhalten. Reisende sollten sich des Masern-Übertragungsrisikos bewusst sein sowie sich über die Beschwerden und Komplikationen durch ihren Arzt aufklären lassen. 

Masern können tödlich sein 

Selbst in Ländern mit hohem medizinischem Standard kommt es in einem Viertel der Fälle zu Komplikationen und Krankenhauseinweisungen. Kommt es im Rahmen der Masern zu Komplikationen, können sie tödlich enden oder auch lebenslange Schäden verursachen wie Hirnschäden, Blindheit und Taubheit. Kleine Kinder haben das höchste Risiko für Masern-Komplikationen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Masern weltweit auszurotten. Aufgrund weltweiter Bemühungen und durch Schutzimpfungen in der Bevölkerung, konnte ein klarer Rückgang in der Zahl der Erkrankungen und Todesfälle erzielt werden. In der Zeit von 2000 bis 2015 konnte die Zahl der Masern-Todesfälle um 79 % weltweit gesenkt werden. Nach Schätzungen der WHO konnten rund 20,3 Millionen Todesfälle infolge von Masern verhindert werden. Während im Jahr 2000 insgesamt 651.600 Masern-Tote gezählt wurden, waren es im Jahr 2015 nur mehr 134.200.

Masernschutzgesetz in Deutschland 

Seit 1. März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der STIKO (Ständigen Impfkommission) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darum hin, dass darüber hinaus auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen muss. Außerdem gilt das Masernschutzgesetz auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Zudem müssen auch Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.