5. Jun 2020

Kirgisistan: Erhöhte Masernzahlen

Impfung und Pass iStock / Sven Hoppe

Die Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten die weltweit vorkommen. Das Masernvirus kann sich stundenlang in der Luft aufhalten und so von Mensch-zu-Mensch weitergegeben werden.  In der Demokratischen Republik Kongo sollen in diesem Jahr bereits mehr als 50.000 Masernfälle registriert worden sein. Aber auch aus Kirgisistan, in Zentralasien, wurden in diesem Jahr vermehrt die Masern berichtet. Das Gesundheitsministerium meldete hier für 2020 insgesamt 717 Erkrankungsfälle die vor allem aus den Regionen Jalal-Abad, Chui, Osh, Batken und den Städten Bishkek und Osh gemeldet wurden. Selbst in Ländern mit hohem medizinischem Standard, kommt es bei den Masern in einem Viertel der Fälle zu Komplikationen und Krankenhauseinweisungen. Wenn Komplikationen auftreten, können sie tödlich enden oder auch lebenslange Schäden verursachen; dazu zählen Hirnschäden, Blindheit und Taubheit. Kleine Kinder haben das höchste Risiko für Masern-Komplikationen.

Masern-Impfschutz ist von der WHO empfohlen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich daher zum Ziel gesetzt die Masern weltweit auszurotten. Da die Masern weltweit Auftreten und somit auch an vielen Reiseorten, hat die WHO auch für  internationale Reisende Empfehlungen im Juni 2019 neue Empfehlungen ausgesprochen. Durch den weltweiten Reiseverkehr werden immer wieder Masern-Infektionsketten in Gang gesetzt. Die meisten Erkrankungsfälle werden vor allem in Regionen mit einer geringen Masern-Durchimpfungsrate festgestellt. Masern können sich schnell und ungehindert bei nicht-immunen und ungeimpften Personen ausgebreiten. Sie können direkt durch enge Personenkotakte, aber auch durch Tröpfcheninfektion mittels  Husten oder Niesen verbreitet werden, aber auch durch den Kontakt mit infizierten Sekreten aus Nasen- und Rachenraum. Das Virus kann bis zu zwei Stunden aktiv in der Luft oder an Gegenständen ansteckend sein und jede nicht immune Person kann sich infizieren. 

Seit 1. März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten

Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der STIKO (Ständigen Impfkommission) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darum hin, dass darüber hinaus auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen muss. Außerdem gilt das Masernschutzgesetz auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Zudem müssen auch Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.