9. Mai 2020
Nepal: Masern in Kathmandu

Der Masernausbruch in Kathmandu und Lalitpur ist rückläufig. Durch den „Lockdown“ aufgrund von COVID-19 am 24. März 2020 ging die Zahl der Masernfälle, durch die ausbleibenden Personenkontakte deutlich zurück. Bis dahin wurden vor allem aus dem Dhading Distrikt mindestens zwei Masern-Todesfälle berichtet und Erkrankungsfälle aus Kathmandu und Lalitpur. Außerdem wurden Masern-Fälle aus Jhapa, Sarlahi und Dhading berichtet. Die Masern waren in Nepal vor dem Jahr 2004 endemisch mit einem Vorkommen von durchschnittlich 90.000 Erkrankungen pro Jahr (1994-2004). Durch große Masern-Impfkampagnen die landesweit durchgeführt wurden, ist die Zahl der Fälle in vielen Regionen stark rückläufig. Die örtlichen Gesundheitsbehörden planen durch weitere Impfkampagnen bis 2023 die Masern landesweit zu eliminieren.
„COVID-19 Lockdown“ stoppt Masernausbreitung auch auf den Philippinen
Auch auf den Philippinen ist die Zahl der Masern-Neuerkrankungen aufgrund des „COVID-19 Lockdowns“ deutlich gesunken. Insbesondere sei dies in der Hauptstadt Manila und anderen Regionen in Luzon spürbar, so die lokalen Behörden. Bis Februar 2020 wurden 189 Masern-Fälle (darunter 10 Todesfälle) registriert. Im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum 8.443 Fälle (darunter 189 Todesfälle). Insgesamt sollen 2019 47.871 Masern-Fälle mit 632 Todesfällen registriert worden sein.
Masern-Schutzgesetz soll in Deutschland die Masern eliminieren
Seit 1. März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der STIKO (Ständigen Impfkommission) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darum hin, dass darüber hinaus auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen muss. Außerdem gilt das Masernschutzgesetz auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Zudem müssen auch Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.
WHO empfiehlt Masern-Impfschutz
Selbst in Ländern mit hohem medizinischem Standard, kommt es in einem Viertel der Fälle zu Komplikationen und Krankenhauseinweisungen. Kommt es im Rahmen der Masern zu Komplikationen können sie tödlich enden oder auch lebenslange Schäden verursachen wie Hirnschäden, Blindheit und Taubheit. Kleine Kinder haben das höchste Risiko für Masern-Komplikationen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich daher zum Ziel gesetzt die Masern weltweit auszurotten. Da die Masern weltweit Auftreten und somit auch an vielen Reiseorten, hat die WHO auch für internationale Reisende Empfehlungen im Juni 2019 neue Empfehlungen ausgesprochen.
Reisende setzen immer wieder Masern-Infektionsketten in Gang
Durch den weltweiten Reiseverkehr werden immer wieder Masern-Infektionsketten in Gang gesetzt. Die meisten Erkrankungsfälle werden vor allem in Regionen mit einer geringen Masern-Durchimpfungsrate festgestellt. Masern gehören zu einer der ansteckendsten Krankheiten weltweit. Sie können sich schnell und ungehindert bei nicht-immunen und ungeimpften Personen ausgebreiten. Masern können direkt durch enge Personenkotakte, aber auch durch Tröpfcheninfektion mittels Husten oder Niesen verbreitet werden, aber auch durch den Kontakt mit infizierten Sekreten aus Nasen- und Rachenraum. Das Virus kann bis zu zwei Stunden aktiv in der Luft oder an Gegenständen ansteckend sein und jede nicht immune Person kann sich infizieren.