21. Sep 2022

Neuseeland: Hepatitis A durch Gefrierbeeren

Gefrierbeeren Smoothie iStock / Marie Wurm

Wieder hat eine Mischung aus Gefrierbeeren zu Hepatitis A-Infektionen geführt. Dieses Mal in Neuseeland. Die neuseeländische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat vor dem Risiko von Hepatitis A-Viren in gefrorenen Beeren gewarnt, nachdem es in letzter Zeit zu einzelnen Erkrankungen gekommen ist. Das Gesundheitsministerium informierte über Hepatitis A - Infektionen bei Personen, die regelmäßig importierte Beeren konsumierten. Der stellvertretende Generaldirektor der neuseeländischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sagte, Hepatitis A sei im Land zwar relativ selten, aber die Erkenntnisse aus den aktuellen Infektionsfällen deuten darauf hin, dass es zur Infektion durch den Verzehr von importierten gefrorenen Beeren gekommen ist. Zwar gäbe es Hinweise, die zu einem bestimmten Hersteller führen, aber die Sachlage würde nicht ausreichen, um einen gezielten Produktrückruf veranlassen zu können. Die Behörde warnt vor allem Risikopersonen, für die die Folgen einer Infektion mit dem Hepatitis-A-Virus schwerwiegend sein können, vor dem Verzehr von Gefrierbeeren und ruft zu Vorsichtsmaßnahmen auf. Zu den Vorsichtsmaßnahmen gehören zum Beispiel das Abkochen der Beeren vor dem Verzehr. Das Hepatitis-A-Virus wird durch Erhitzen für eine Minute auf über 85 Grad Celsius inaktiviert. Das Waschen gefrorener Beeren zerstört das Virus nicht. Dies ist bei der Herstellung von Desserts, Smoothies und anderen Getränken mit gefrorenen Beeren zu beachten. Gleiche Vorsichtshinweise wurden auch für Cafés und Restaurants ausgesprochen.

Rückruf von Gefrierbeeren in Europa wegen Hepatitis A

Eine Mischung aus Gefrierbeeren wurde unlängst in ganz Europa zurückgerufen, nachdem eine Reihe von Menschen in Ungarn an Hepatitis A erkrankte. In zwei verschiedenen Beerenmischungen eines Herstellers wurden Hepatitis A-Viren nachgewiesen. Gefrorene Beeren sind kein ungewöhnliches Vehikel für die Übertragung von Hepatitis-A-Viren. Wahrscheinlich werden die Beeren während der Verarbeitung kontaminiert. In den vergangenen Jahren wurde die Übertragung von Hepatitis-A-Viren über Gefrierobst (z. B. Beeren) oder Trockengemüse (getrocknete Tomaten) in verschiedenen Ländern Europas und den USA immer wieder beobachtet. Da Hepatitis A-Viren relativ umweltresistent sind, können sie über längere Zeit vermehrungsfähig bleiben.

Reisende können sich auch mit Hepatitis A-Viren anstecken

Die Hepatitis A wird häufig auch „Reisehepatitis“ genannt, da sie nicht selten auf Reisen erworben wird. Eine deutsche Urlauberin erzählt, wie es durch eine kleine Unaufmerksamkeit während der Reise zu einer Hepatitis A-Ansteckung (Video) gekommen ist. Hepatitis A-Viren werden fäkal-oral durch Schmierinfektionen mittels verunreinigter Lebensmittel, aber auch durch enge Personenkontakte übertragen. Eine Ansteckung mit Hepatitis A-Viren in einer Region mit erhöhtem Hepatitis A-Aufkommen kann sehr leicht erfolgen. Vom Wasser für das Zähneputzen über Obst, Salat und Gemüse bis hin zum Eis am Strand kommt alles in Frage, was in Kontakt mit verunreinigtem Wasser, Lebensmitteln oder infizierten Personen steht. Sowohl die Hotelküche als auch die Lebensmittelherstellung und Speisenzubereitung können mit Infektionsrisiken einher gehen.

Es gibt eine Schutzimpfung gegen „Reisehepatitis“ (Hepatitis A)

Bei Reisen in Regionen mit erhöhter Hepatitis-A-Krankheitshäufigkeit empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission am RKI) eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A. Die Impfung dient zum einen dem Schutz vor der Erkrankung, zum anderen schützt sie aber auch das Umfeld bei Reiserückkehr. Um für die Reise einen Schutz vor Hepatitis A zu haben, genügt eine einzelne Impfdosis, auch wenn sie noch am Abreisetag (z.B. bei „Last-Minute-Reisen“) selbst erfolgen würde. Aufgrund der langen Inkubationszeit (Zeit zwischen Infektion und ersten Krankheitszeichen) der Hepatitis A von mindestens 15 - 20 Tagen und dem schnellen Aufbau des Impfschutzes (12-15 Tage) kann die Impfung noch kurz vor der Abreise verabreicht werden. Nach 6 Monaten erfolgt die zweite Impfung. Damit wird der Langzeitschutz erreicht und die Grundimmunisierung vollständig abgeschlossen. Eine gute Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene sollte bei Reisen grundsätzlich bestmöglich eingehalten werden. 

Viele Krankenkasse erstatten Reiseimpfungen

Viele private und gesetzliche Krankenkassen übernehmen als freiwillige Leistung die Kosten für Reiseschutzimpfungen. Hierzu bietet fit for travel ein Formular-Download, zum Einreichen bei der Krankenkasse mit Originalrechnung der Impfleistung an. Grundlage der Erstattung sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Die Abrechnung der Schutzimpfungen erfolgt in aller Regel über Kostenerstattung. Das heißt Versicherte reichen die Rechnung des Arztes zusammen mit den Impfstoffkosten bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen die Kosten dann zurückerstattet. In manchen Regionen ist jedoch auch eine direkte Abrechnung über die Versichertenkarte möglich. Unter Umständen müssen die Versicherten gesetzliche Zuzahlungen leisten. Nähere Informationen erteilen die Krankenkassen durch ihre Servicezentren.