7. Sep 2014

Saudi-Arabien: Einreisebestimmungen für die Hajj

Die Pilgerreisen der Hajj- und Umrah-Saison richten sich nach dem islamischen Lunarkalender. In diesem Jahr sieht es danach aus, dass die Hajj in die Zeit vom 2. – 7. Oktober fällt. Das saudische Gesundheitsministerium hat für die Einreise folgende Empfehlungen ausgesprochen. In diesem Jahr, gibt es im Vergleich zu den Vorjahren keine entscheidenden Neuerungen.  

Polio-Impfung überprüfen   

Alle Reisenden unter 15 Jahren die aus Ländern mit Polio-Vorkommen (auch importierten Polio-Vorkommen innerhalb der letzten 12 Monate) nach Saudi-Arabien einreisen, sollten eine gültige Polio-Impfung bereits bei Beantragung des Visums vorweisen können. Der Impfschutz darf nicht älter als 10 Jahre sein. Personen können bei der Einreise mit einer Dosis OPV (oraler Polio-Impfstoff) nachgeimpft werden. Auch bei Wiedereinreise nach Saudi-Arabien nach Aufenthalt in einem Land mit Polio-Vorkommen wird der Nachweis einer Impfung verlangt. In Saudi-Arabien wurden die letzten zwei Poliofälle im Dezember 2004 registriert. Dabei handelte es sich um importierte Poliofälle. Über die Länder mit aktuellen Polio-Vorkommen informiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO).  

Nachweis einer tetravalenten Meningokokken-Impfung erforderlich  

Wie in den Vorjahren ist der Nachweis einer Meningokokken Meningitis-Impfung vorgeschrieben. Für einen gültigen Impfnachweis muss die Impfung 10 Tage vor der Einreise erfolgen. Der Impfschutz beträgt 3 Jahre, dann ist einer Wiederimpfung für die Einreise erforderlich. Grundsätzlich muss die Impfung in einem Impfausweis eingetragen sein, der den vollständigen Namen des Reisenden beinhaltet. Der Impfschutz muss laut Einreisevorschrift mit einem sog. tetravalenten Impfstoff (gegen die Serogruppen ACWY) erfolgen und wird von allen Personen älter als 2 Jahre verlangt. Ein neuer Meningokokken-Konjugatimpfstoff steht jetzt den Reisenden zur Verfügung, der Kleinkinder, Kinder und Erwachsene vor den vier Meningokokken-Serogruppen A, C, W-135 und Y schützen kann. Der erste 4-valente Meningokokken-Konjugatimpfstoff, ermöglicht es bereits Kinder ab dem vollendeten zwölften Lebensmonat impfen zu können.  

Erhöhtes Übertragungsrisiko für Meningokokken Meningitis

Mehr als 2 Millionen Pilger aus 183 Ländern besuchen alljährlich das Land während der Hajj-Saison.  Unabhängig von den Einreisebestimmungen, beinhalten diese Pilgerreisen durch die großen Menschenansammlungen, ein erhöhtes Infektionsrisiko für Meningokokken-Meningitis (eitrige Hirnhautentzündung). Nachdem die Krankheitserreger (Bakterien) durch Tröpfcheninfektion übertragen werden, ist durch die Ansammlung vieler Menschen auf engem Raum ein erhöhtes Übertragungsrisiko gegeben. Da es in der Vergangenheit während der Haddsch immer wieder auch zu Meningokokken-Fällen gekommen ist und zu importierten Erkrankungsfällen nach Rückkehr der Pilger in ihren Ursprungsländern, ist die Impfung, abgesehen von der Impfvorschrift, nachdrücklich empfohlen.  

Tipps für Reise-Rückkehrer und Kontaktpersonen  

Reise-Rückkehrern oder ihren Kontaktpersonen wird geraten, sich bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie starken Kopfschmerzen, hohes Fieber, Übelkeit, Schwindel, Erbrechen, Lichtempfindlichkeit und Nackensteifigkeit sofort an einen Arzt zu wenden.

Weiterführende Informationen erteilt das Ministerium des Hajj