20. Sep 2015
Saudi-Arabien: Einreisevorschriften für die Hajj- und Umrah-Saison
iStock/ayazbayev
Alljährlich findet in Saudi-Arabien die Hajj- und Umrah-Saison statt. In diesem Jahr fallen die Tage der Hajj voraussichtlich zwischen den 20. und 25. September. Bei Reisen zu den beliebten Pilgerstätten sind jedoch Einreisevorschriften und -empfehlungen einzuhalten, die das saudische Gesundheitsministerium ausspricht. Die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums sind auf ihrer Website einsehbar. Es wird vorausgesetzt, dass Pilger über einen gültigen Impfschutz der in Saudi Arabien üblichen Routineimpfungen verfügen (Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis), einschließlich einem gültigen Schutz gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR).
Polio-Impfung überprüfen
Alle Reisenden unter 15 Jahren die aus Ländern mit Polio-Vorkommen (auch importierten Polio-Vorkommen innerhalb der letzten 12 Monate) nach Saudi-Arabien einreisen, sollten eine gültige Polio-Impfung bereits bei Beantragung des Visums vorweisen können. Der Impfschutz darf nicht älter als 10 Jahre sein und muss spätestens bis vier Wochen vor Einreise erfolgen. Personen können bei der Einreise mit einer Dosis OPV (oraler Polio-Impfstoff) nachgeimpft werden. Personen aus folgenden Ländern wird bei Einreise eine Dosis OPV unabhängig von Impfstatus und Alter verabreicht (Afghanistan, Kamerun, Äthiopien, Irak, Madagaskar, Nigeria, Palästina, Pakistan, Somalia, Südsudan, Syrien und Jemen). Auch bei Wiedereinreise nach Saudi-Arabien nach Aufenthalt in einem Land mit Polio-Vorkommen wird der Nachweis einer Impfung verlangt. In Saudi-Arabien wurden die letzten zwei Poliofälle im Dezember 2004 registriert. Dabei handelte es sich um importierte Poliofälle. Über die Länder mit aktuellen Polio-Vorkommen informiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Nachweis einer tetravalenten Meningokokken-Impfung erforderlich
Wie in den Vorjahren ist der Nachweis einer Meningokokken Meningitis-Impfung vorgeschrieben. Die Impfung muss darf nicht mehr als drei Jahre zurückliegen und muss spätestens bis 10 Tage vor Einreise erfolgen. Grundsätzlich muss die Impfung in einem Impfausweis eingetragen sein, der den vollständigen Namen des Reisenden beinhaltet. Der Impfschutz muss laut Einreisevorschrift mit einem sog. tetravalenten Impfstoff (gegen die Serogruppen ACW135Y) erfolgen. Personen aus folgenden afrikanischen Ländern des sogenannten „Meningitisgürtels“ wird zusätzlich zu einem gültigen Impfnachweis am Ankunftshafen eine Chemoprophylaxe gegeben: Benin, Burkina Faso, Kamerun, Tschad, Zentralafrika, Elfenbeinküste, Eritrea, Äthiopien, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Südsudan und Sudan.
Nachweis einer Gelbfieber-Impfung für Personen aus Risikogebieten
Ein gültiger Gelbfieber-Impfnachweis wird von Personen erwartet die aus folgenden Ländern einreisen: In Afrika: Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Zentralafrika, Tschad, Kongo, Elfenbeinküste, Demokratische Republkik Kongo, Äquatorialguinea, Äthiopien, Gabun, Guinea, Guinea Bissau, Gambia, Ghana, Kenia, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo und Uganda. In Süd- und Mittelamerika: Argentinien, Bolivien, Venezuela, Brasilien, Kolumbien, Ekuador, Französisch Guyana, Guyana, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago. Dabei ist zu beachten, dass die Auflistung der oben genannten Länder, sich von der Liste der Gelbfieberländer der WHO unterscheidet.
Tipps für Reise-Rückkehrer und Kontaktpersonen
Reise-Rückkehrern oder ihren Kontaktpersonen wird geraten, sich bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie starken Kopfschmerzen, hohes Fieber, Übelkeit, Schwindel, Erbrechen, Lichtempfindlichkeit und Nackensteifigkeit sofort an einen Arzt zu wenden. Weiterführende Informationen erteilt das Ministerium des Hajj.