6. Jul 2019
Saudi-Arabien: Reisen nach Mecca

Alljährlich findet in Saudi-Arabien die Hajj- und Umrah-Saison statt. In diesem Jahr fallen die Tage der Hajj voraussichtlich auf den 9. und 14. August 2019. Eine knappe Million Reisende reiste in den Jahren 2016 und 2017 aus den Ländern der EU nach Saudi-Arabien. Im August 2018 nahmen laut ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) 1.758.722 ausländische Pilger und 612.953 einheimische Pilger am Hajj teil. 94% der ausländische Pilger kamen über den Flugweg, die meisten aus Großbritannien (41%), weitere aus Deutschland (14%) und Frankreich (13%). Bei Reisen zu den beliebten Pilgerstätten sind jedoch Einreisevorschriften und -empfehlungen einzuhalten, die das saudische Gesundheitsministerium ausspricht.
Internationale Veranstaltungen mit Massenansammlungen können verschiedene Risiken für Infektionskrankheiten erhöhen. Grundsätzlich wird die Infektionsgefahr für Touristen als gering eingestuft, da das Gesundheitsministerium durch Impfpflichten und Notfallpläne im Falle von Krankheitsausbrüchen während oder nach dem Hajj vorbereitet ist. Die größte Infektionsgefahr geht von Infektionen durch verunreinigte Lebensmittel, Getränke aber auch von Tröpfcheninfektion aus, warnt das ECDC. Daher wurden nachfolgende Empfehlungen durch das ECDC ausgesprochen.
Während der Reise…
Sorgfältige persönliche Hygiene v.a. Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene zur Reduzierung des Risikos von Magen- und Darminfektionen. Der Verzehr von rohem Fleisch, unpasteurisierter Milch und ungenügend gekochter Tierprodukte sollte verzichtet werden.
- Persönliche Hygiene, z.B. sorgfältiges Händewaschen, Husten und Niesen sollte hygienisch erfolgen (in die Armbeuge oder Taschentuch, nicht in die Hände; Abstand halten von anderen Menschen; sich beim Husten bzw. Niesen wegdrehen) zur Reduzierung des Risikos von u.a. Atemwegsinfektionen
- Gute Mücken- und Zeckenstichprophylaxe, zur Reduzierung des Risikos von durch Insekten übertragbare Erkrankungen
- Zum Rasieren sollten nur lizenzierte Barbiergeschäfte aufgesucht werden, zur Reduzierung des Risikos von Hepatitis B und C, HIV (durch Blut übertragbare Erkrankungen)
- Ausreichend Trinken und den Aufenthalt in der prallen Sonne vermeiden zur Reduzierung des Risikos von Herz- und Kreislaufproblemen (Hitzschlag, Herzinfarkt)
- Der Kontakt zu Kamelen auf Märkten, Basar oder Stallungen sollte vermieden werden
Nach der Reise...
Reise-Rückkehrern oder ihren Kontaktpersonen wird somit geraten sich bei Auftreten von gesundheitlichen Problemen wie starke Kopfschmerzen, hohes Fieber, Übelkeit, Schwindel, Erbrechen, Lichtempfindlichkeit und Nackensteifigkeit sofort an einen Arzt zu wenden. Auf die zurückliegende Reise (Hajj) ist beim Arztbesuch hinzuweisen. Auch in Hinblick auf die aktuelle Situation mit MERS-CoV in Saudi-Arabien sollte bei Auftreten von Husten, Atemproblemen und/oder Temperaturen > 38°C bis zu mindestens 14 Tage nach Reiserückkeh in jedem Fall medizinische Hilfe aufgesucht werden.
Vor der Reise…
Reisende sollten rechtzeitig vor der Reise eine reisemedizinische Beratung aufsuchen, um den Impfschutz zu kontrollieren. Die Impfvorschriften bei Einreise nach Saudi-Arabien setzen voraus, dass Pilger über einen gültigen Impfschutz gegen Meningokokken (ACWY) verfügen. Neben den üblichen Routineimpfungen (Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis) ist eine Impfung gegen Masern (MMR-Impfung) empfohlen.
Polio-Impfung (Impfung gegen Kinderlähmung) überprüfen
Reisende aus Ländern mit Polio-Vorkommen - auch importierten Polio-Vorkommen bzw. Länder mit Risiko eines importierten Polio-Vorkommens - sollten eine gültige Polio-Impfung vorweisen können. In Saudi-Arabien wurden die letzten zwei Poliofälle im Dezember 2004 registriert. Dabei handelte es sich um importierte Poliofälle. Über die Länder mit aktuellen Polio-Vorkommen informiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Nachweis einer Meningokokken-Impfung (ACWY) erforderlich
Wie in den Vorjahren ist der Nachweis einer Meningokokken Meningitis-Impfung für Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren vorgeschrieben. Die Impfung muss spätestens bis 10 Tage vor Einreise erfolgen. Grundsätzlich muss die Impfung in einem Impfausweis eingetragen sein, der den vollständigen Namen des Reisenden beinhaltet. Der Impfschutz muss laut Einreisevorschrift mit einem sog. tetravalenten Impfstoff (gegen die Serogruppen ACW135Y) erfolgen. Das Gesundheitsministerium von Saudi-Arabien kann zudem Personen bei denen das Ministerium eine medizinische Notwendigkeit sieht, zusätzlich zu einem gültigen Impfnachweis am Ankunftshafen eine Chemoprophylaxe (Antibiose) verordnen.
Nachweis einer Gelbfieber-Impfung für Personen aus Risikogebieten
Ein gültiger Gelbfieber-Impfnachweis wird bei Einreise von Personen gefordert die aus folgenden Ländern mit Gelbfieber-Risiko einreisen: In Afrika: Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Zentralafrika, Tschad, Kongo, Elfenbeinküste, Demokratische Republik Kongo, Äquatorialguinea, Guinea, Äthiopien, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Kenia, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo und Uganda. In Süd- und Mittelamerika: Argentinien, Bolivien, Venezuela, Brasilien, Kolumbien, Ekuador, Französisch Guyana, Guyana, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago. Dabei ist zu beachten, dass die Auflistung der oben genannten Länder sich von der Liste der Gelbfieberländer der WHO unterscheiden kann.
Weiterführende Informationen erteilt das Ministerium des Hajj