25. Apr 2014

Südostasien: Frei von Kinderlähmung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärte Ende März die Region Südostasien als “polio-frei”. Damit sind alle 11 Länder in der vierten, der insgesamt sechs WHO-Weltregionen, als frei von Kinderlähmung deklariert worden. Das bedeutet, dass nun mehr rund 80% der Weltbevölkerung in Regionen leben, die als frei von einem Infektionsrisiko der Kinderlähmung gelten. Damit ist ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen die Polio erzielt.

Keine Fälle von Kinderlähmung in 11 Ländern

Um als "poliofrei" deklariert zu werden ist es erforderlich, dass in den vergangenen drei Jahren keine Fälle von Kinderlähmung (Poliomyelitis) - die im Land selbst erworben wurden - auftreten dürfen (importierte Fälle ausgenommen). Zu diesen 11 Ländern Südostasiens nach Einteilung der WHO gehören Bangladesch, Bhutan, Nordkorea, Indien, Indonesien, Myanmar, die Malediven, Nepal, Sri Lanka, Thailand und Timor-Leste. Bis 2018 erstrebt die WHO weltweit die Ausrottung der Kinderlähmung. Für die afrikanischen Länder, sowie die Polio-Endemieländer Afghanistan, Pakistan und Nigeria besteht weiterhin eine Impfempfehlung gegen Kinderlähmung.

Indien weiterhin erhöhtes Risiko für Re-Import der Viren

Indien gilt bereits seit Anfang des Jahres als polio-frei. Weiterhin gelten die Bestrebungen der indischen Regierung die Polio aus dem Land fernzuhalten, insbesondere da Indien durch die Landesgrenze zu Pakistan, durch Flüchtlinge ein erhöhtes Risiko für einen Re-Import der Polioviren beinhaltet. Dazu haben die Gesundheitsbehörden folgende Vorschriften für internationale Reisende erlassen, die seit März 2014 im Reiseverkehr gelten:

Indien Einreisebestimmung: Reisende, Kinder wie Erwachsenen, die nach Indien einreisen und aus Ländern kommen in denen die Polio auftritt (Afghanistan, Pakistan, Nigeria) oder wieder neu aufgetreten ist (Somalia, Kenia, Syrien und Äthiopien), müssen einen Polioimpfschutz durch OPV (Orale Polio-Vakzine = Schluckimpfung) mindestens  4 Wochen vor der Reise erhalten. Die Liste der Länder mit neuaufgetretenen Poliofällen wird permanent aktualisiert. Die Impfung darf nicht älter als ein Jahr sein. Das bedeutet, dass bei wiederholten Indienreisen (z.B. Geschäftsreisen) die Polio-Schluckimpfung ggf. jährlich wiederholt werden muss. Ein Impfnachweis muss im Impfausweis (nach WHO-Standard) nachgewiesen werden.

Indien Ausreisebestimmung: Reisende, Kinder wie Erwachsenen, die von Indien aus in Länder mit Poliovorkommen reisen, müssen einen Polioimpfschutz durch OPV (Orale Polio-Vakzine = Schluckimpfung) vorzugsweise 4 Wochen vor der Reise erhalten. Zu den Ländern mit Poliovorkommen zählen die indischen Behörden Polio-Endemieländer (Afghanistan, Pakistan, Nigeria) als auch Länder in denen die Polio wieder neu aufgetreten ist (Somalia, Kenia, Syrien und Äthiopien).


DEUTSCHE STAATSBÜRGER/AUSLÄNDER: Wie das indische Gesundheitsministerium mitteilte, treten die Bestimmungen für Ausländer z.B. deutsche Staatsbürger die in polio-infizierten Ländern leben und nach Indien reisen oder die in Indien leben und in polio-infizierte Länder reisen, nicht in Kraft.