30. Jun 2019
Tollwut-Impfung: WHO ändert Impfschema

Die Tollwut gehört in vielen Reiseländern zu den Krankheiten die sehr ernst genommen werden sollten. Die gefährliche Infektionskrankheit ist für jährlich rund 59.000 Todesfälle verantwortlich. Experten gehen sogar von einer Unterfassung der Datenlage und von wesentlich mehr Erkrankungen aus, da viele Erkrankungen sich in abgelegenen Regionen afrikanischer oder asiatischer Länder befinden und gar nicht vollständig erfasst werden können. Hauptüberträger ist der Hund. Viele Hunde leben frei und herrenlos auf den Straßen. Deshalb gilt als eiserne Regel, sich von freilaufenden Hunden – vor allem auch Welpen – fernzuhalten, da durch infizierte Tiere die Gefahr der Virusübertragung auf den Menschen besteht. In mehr als 150 Ländern und Regionen besteht durch die erhöhte Zahl an streunenden Hunden ein erhöhtes Übertragungsrisiko für Tollwut, v.a. in Ländern Asiens und Afrikas. Es können aber auch Wildtiere wie z.B. Fledermäuse, Füchse, Wölfe und Stinktiere die Tollwut übertragen. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Infektion und ersten Symptomen) beträgt in den meisten Fällen zwischen 1 bis 3 Monaten; in Ausnahmefällen wurden Inkubationszeiten von bis zu einem Jahr beobachtet. In fast allen Fällen verläuft die Erkrankung tödlich, sobald die ersten Beschwerden auftreten. Das Virus befällt das zentrale Nervensystem und führt nach kurzer Zeit zum Tod.
Schutzimpfung gegen Tollwut
Die Impfung ist daher eine wichtige Maßnahme für Reisende in Regionen und Ländern mit Tollwut-Vorkommen sich vorbeugend gegen die lebensgefährliche Krankheit zu schützen. Nach den offiziell gültigen Richtlinien sind es 3 Impfungen an den Tagen 0, 7 und 21 bis 28 als Impfschema empfohlen werden. Im April 2018 gab die Weltgesundheitsorganisation (WHO) jedoch eine neue Empfehlung zur Tollwutimpfung heraus; demnach sind nur mehr zwei Impfungen an den Tagen 0 (= Tag der Impfung) und frühestens 7 (= Sieben Tage nach der ersten Impfung) erforderlich um einen ausreichenden Schutz gegen Tollwut zu erhalten. Besser sei es aus immunologischer Sicht jedoch, so der Ständige Ausschuss Reisemedizin (StAR)* der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und internationale Gesundheit (DTG), die Impfung möglichst spät (wenn möglich am Tag 28) durchzuführen. Es wird davon ausgegangen, dass die modernen Impfstoffe das Immunsystem so weit aktivieren, dass bereits nach zwei Impfungen ein ausreichender Schutz vorliegt, so die Deutsche Tropenmedizinische Gesellschaft (DTG). Die neue WHO Empfehlung gilt jedoch nur für Immunkompetente. Das Robert Koch-Institut (RKI) und die STIKO als offizielle Instanzen verweisen auf bezüglich der neuen WHO-Empfehlungen auf die Fachinformationen der Hersteller die sich grundsätzlich nach den STIKO-Empfehlungen richten. Rechtlich bindend für den Arzt in Deutschland bleiben somit weiterhin die offiziellen Impfempfehlungen der Fachinstanzen und Impfstoffhersteller (gemäß der Gebrauchsanweisung) die ein Impfschema mit 3 Tollwut-Impfungen vorsehen.
Der Reisende hat die Wahl, das Impfschema für sich festzulegen
Die Deutsche Tropenmedizinische Gesellschaft (DTG) hat eine Informationsblatt herausgegeben, das - von dem Reisenden ausgefüllt - dem Impfarzt eine Tollwut-Grundimmunisierung mit 2 Impfungen (gemäß WHO) oder 3 Impfungen (gemäß der in Deutschland offiziell gültigen Impfempfehlung) erlaubt. Die Änderung des Impfschemas wird kontrovers diskutiert. So lange es für Deutschland keine offizielle Änderung der Impfempfehlung durch die Fachinstanzen oder Impfstoffhersteller gibt, bleibt das herkömmliche und langjährig praktizierte Impfschema bestehen. Der Reisende hat jedoch die Wahl und kann selber bestimmen, ob er zwei oder drei Impfungen für die Grundimmunisierung erhalten möchte.
Bei Bissverletzungen oder Wunden sofort den Arzt aufsuchen
Bei Bissverletzungen oder Belecken von Schleimhäuten oder Wunden durch streunende Tiere ist jedoch weiterhin – unabhängig vom Impfstatus – wegen akuter Lebensgefahr umgehend ein Arzt bzw. medizinische Hilfe aufzusuchen. Dieser sollte neben der Wundversorgung eine aktive und passive Immunisierung gegen Tollwut durchführen. Es sollte jedoch bedacht werden, dass in vielen tropischen und subtropischen Ländern die medizinische Infrastruktur - v.a. in den ländlichen Regionen - unterentwickelt ist, so dass im Notfall u.U. nicht die richtigen Medikamente oder medizinischen Einrichtungen in der erforderlichen Zeit zur Verfügung stehen. Tragische Erkrankungsfälle bekräftigen die Tollwut-Impfempfehlung für Reisende vor allem bei Langzeitreisen in Länder mit erhöhtem Tollwutvorkommen. Bei erhöhtem Reiserisiko z.B. Trekking oder Übernachten im Freien, ist ebenfalls eine Tollwut-Schutzimpfung zu erwägen.