30. Okt 2020

Tschad: Masern-Ausbruch im Süden

Afrika Kinder (2) interMEDIS

Die Zahl der gemeldeten Masern-Fälle im Tschad ist bis 17. Oktober 2020 auf 8.584 angestiegen. Bereits im Januar wurden Erkrankungsfälle in 23 Distrikten berichtet. Laut Angaben der Gesundheitsbehörden sind bislang 39 Todesfälle im Rahmen des diesjährigen Ausbruchs registriert worden. Betroffen sind vor allem die Distrikte Kyabe, Goundi, Beneto und Sarh im Süden des Landes. Aus diesen Regionen werden rund 70% der erfassten Fälle berichtet.

Masern treten weltweit auf

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich zum Ziel gesetzt die Masern weltweit auszurotten. Da die Masern global Auftreten und somit auch an vielen Reiseorten vorkommen, hat die WHO auch für Reisende eine Masern-Impfempfehlung ausgesprochen. Durch den weltweiten Reiseverkehr werden immer wieder Masern-Infektionsketten in Gang gesetzt. Die meisten Erkrankungsfälle werden vor allem in Regionen mit einer geringen Masern-Durchimpfungsrate festgestellt. Masern können sich schnell und ungehindert bei nicht-immunen und ungeimpften Personen ausgebreiten. Sie können direkt durch enge Personenkotakte, aber auch durch Tröpfcheninfektion mittels Husten oder Niesen verbreitet werden, aber auch durch den Kontakt mit infizierten Sekreten aus Nasen- und Rachenraum. Das Virus kann bis zu zwei Stunden aktiv in der Luft oder an Gegenständen ansteckend sein und jede nicht immune Person kann sich infizieren. 

Seit 1. März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten

Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der STIKO (Ständigen Impfkommission) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darum hin, dass darüber hinaus auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen muss. Außerdem gilt das Masernschutzgesetz auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Zudem müssen auch Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.