3. Sep 2022

Ungarn: Hepatitis A durch Gefrierbeeren

gefrorene Beeren iStock/brozova

Eine Mischung aus Gefrierbeeren wurde in ganz Europa zurückgerufen, nachdem eine Reihe von Menschen in Ungarn an Hepatitis A erkrankte. In zwei verschiedenen Beerenmischungen eines Herstellers wurden Hepatitis A-Viren nachgewiesen. Zehn bis 15 Menschen in Ungarn wurden nach dem Verzehr der Beeren in einem Restaurant ins Krankenhaus eingeliefert. Alle Erkrankten sind in der Zwischenzeit wieder gesundheitlich stabil. Testungen in der Restaurantküche ergaben den Nachweis von Hepatitis A-Viren in einem 2,5 Kilogramm schweren Beutel Beerenmischung. Die Gefrierbeeren wurden von einem Auftragnehmer des Herstellers in Polen hergestellt. Betroffen sind sowohl 1 kg- als auch 2 kg-Beutel Gefrierbeerenmischungen, die in unterschiedliche europäische Länder exportiert wurden. Die betroffenen Produkte wurden hauptsächlich an Kunden in der Lebensmittelbranche geliefert. Alle diese Kunden wurden aufgefordert, den Verkauf zu stoppen und das Produkt zu vernichten. Darüber hinaus wurde ein Qualitätsbeauftragter nach Polen geschickt, um die Infektionsquelle zu finden und notwendige Infektionsschutz- und Präventionsmaßnahmen einzuleiten. Gefrorene Beeren sind kein ungewöhnliches Vehikel für die Übertragung von Hepatitis-A-Viren. Wahrscheinlich wurden die Beeren während der Verarbeitung kontaminiert.

Hepatitis A-Viren in Gefrierobst oder Trockengemüse 

Da Hepatitis A-Viren relativ umweltresistent sind, können sie über längere Zeit vermehrungsfähig bleiben. In den vergangenen Jahren wurde die Übertragung von Hepatitis-A-Viren über Gefrierobst (z. B. Beeren) oder Trockengemüse (getrocknete Tomaten) in verschiedenen Ländern Europas und den USA immer wieder beobachtet. Hepatitis A-Viren werden fäkal-oral durch Schmierinfektionen mittels verunreinigter Lebensmittel, aber auch durch enge Personenkontakte übertragen. Eine Ansteckung mit Hepatitis A-Viren in einer Region mit erhöhtem Hepatitis A-Aufkommen kann sehr leicht erfolgen. Vom Wasser für das Zähneputzen über Obst, Salat und Gemüse bis hin zum Eis am Strand kommt alles in Frage, was in Kontakt mit verunreinigtem Wasser, Lebensmitteln oder infizierten Personen steht. Sowohl die Hotelküche als auch die Lebensmittelherstellung und Speisenzubereitung können mit Infektionsrisiken einher gehen.

Es gibt eine Schutzimpfung gegen „Reisehepatitis“ (Hepatitis A)

Die Hepatitis A wird häufig auch „Reisehepatitis“ genannt, da sie nicht selten auf Reisen erworben wird. Eine deutsche Urlauberin erzählt, wie es durch eine kleine Unaufmerksamkeit während der Reise zu einer Hepatitis A-Ansteckung (Video) gekommen ist. Bei Reisen in Regionen mit erhöhter Hepatitis-A-Krankheitshäufigkeit empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission am RKI) eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A. Die Impfung dient zum einen dem Schutz vor der Erkrankung, zum anderen schützt sie aber auch das Umfeld bei Reiserückkehr. Um für die Reise einen Schutz vor Hepatitis A zu haben, genügt eine einzelne Impfdosis, auch wenn sie noch am Abreisetag (z.B. bei „Last-Minute-Reisen“) selbst erfolgen würde. Aufgrund der langen Inkubationszeit (Zeit zwischen Infektion und ersten Krankheitszeichen) der Hepatitis A von mindestens 15 - 20 Tagen und dem schnellen Aufbau des Impfschutzes (12-15 Tage) kann die Impfung noch kurz vor der Abreise verabreicht werden. Nach 6 Monaten erfolgt die zweite Impfung. Damit wird der Langzeitschutz erreicht und die Grundimmunisierung vollständig abgeschlossen. Eine gute Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene sollte bei Reisen daher grundsätzlich bestmöglich eingehalten werden. 

Viele Krankenkasse erstatten Reiseimpfungen

Viele private und gesetzliche Krankenkassen übernehmen als freiwillige Leistung die Kosten für Reiseschutzimpfungen. Hierzu bietet fit for travel ein Formular-Download, zum Einreichen bei der Krankenkasse mit Originalrechnung der Impfleistung an. Grundlage der Erstattung sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Die Abrechnung der Schutzimpfungen erfolgt in aller Regel über Kostenerstattung. Das heißt Versicherte reichen die Rechnung des Arztes zusammen mit den Impfstoffkosten bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen die Kosten dann zurückerstattet. In manchen Regionen ist jedoch auch eine direkte Abrechnung über die Versichertenkarte möglich. Unter Umständen müssen die Versicherten gesetzliche Zuzahlungen leisten. Nähere Informationen erteilen die Krankenkassen durch ihre Servicezentren.