21. Mrz 2020

Zentralafrika: Über 11.000 Masernkranke

Afrika, Kinder interMEDIS

Die Masern breiten sich in Zentralafrika immer weiter aus. In diesem Jahr wurden alleine bis 6. März 2020 insgesamt 6.641 Erkrankungsfälle berichtet. Die meisten Neuerkrankungen wurden aus Bangui und Alindao gemeldet. Der Masernausbruch hält bereits seit Beginn 2019 an und hat sich in 21 von 35 Distrikten des Landes, einschließlich Bangui, Baboua-Abba, Nangha-Boguila, Bossémbélé, Ouango-Gambo, Bamingui-Bangoran, Bouca und Mobaye-Zangba ausgebreitet. Insgesamt sind seit Beginn des Ausbruchs 11.496 Erkrankungsfälle und 108 Todesfälle registriert worden. 

WHO empfiehlt Masern-Impfschutz 

Selbst in Ländern mit hohem medizinischem Standard, kommt es in einem Viertel der Fälle zu Komplikationen und Krankenhauseinweisungen. Kommt es im Rahmen der Masern zu Komplikationen können sie tödlich enden oder auch lebenslange Schäden verursachen wie Hirnschäden, Blindheit und Taubheit. Kleine Kinder haben das höchste Risiko für Masern-Komplikationen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich daher zum Ziel gesetzt die Masern weltweit auszurotten. Da die Masern weltweit Auftreten und somit auch an vielen Reiseorten, hat die WHO auch für  internationale Reisende Empfehlungen im Juni 2019 neue Empfehlungen ausgesprochen.  

  • Alle Reisende sollten vor der Reise ihren Masernschutz überprüfen, da die meisten Masern-Ausbrüche Impflücken bei Kindern und Erwachsenen aufweisen.
  • Reisende mit unklarem Impfstatus sollten laut WHO mindestens eine Masernimpfung 15 Tage vor Abreise erhalten.
  • Die Masern-Impfung kann gleichzeitig mit anderen Reiseimpfungen verabreicht werden.
  • Die Masern-Impfung ist für Schwangere nicht empfohlen.
  • Reisende sollten sich des Masern-Übertragungsrisikos bewusst sein, sowie sich über die Beschwerden und Komplikationen durch ihren Arzt aufklären lassen.
  • Die WHO empfiehlt Kindern ab dem 6. Lebensmonat die in Regionen mit Masernausbrüchen reisen eine zusätzliche Masernschutzimpfung. Kinder im Alter von 6. bis 9. Lebensmonat die eine zusätzliche Schutzimpfung erhalten sollten die zweite Impfung gemäß dem nationalen Impfplan ihres Heimatlandes erhalten.