2. Aug 2020
Zentralafrika: Mehr als 25.000 Masernfälle

Der Masern-Ausbruch in Zentralafrika hält weiter an. Seit 24. Januar 2020 wurden bis 12. Juli 2020 insgesamt 26.310 Masernfälle, darunter 118 Todesfälle registriert. 21 Distrikte des Landes sind betroffen. Obgleich die Fallzahlen noch hoch sind, zeichnet sich ein Rückgang der Masern ab. Während in der zweiten Märzwoche (KW 11) insgesamt 2.613 Masernfälle gezählt wurden, waren es in der zweiten Juliwoche (KW 28) nur mehr 140 Erkrankungen, die unter 200 bis 400 gemeldeten Verdachtsfällen bestätigt wurden. Die meisten Erkrankungen werden aus der Hauptstadt Bangui, sowie aus den westlichen Landesteilen berichtet. Die Gesundheitsbehörden betonen die Wichtigkeit von Masern-Impfkampagnen in der Bevölkerung, die durch die aktuelle COVID-19 Pandemie die letzten Wochen erschwert und eingeschränkt wurden.
Masern treten weltweit auf
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich daher zum Ziel gesetzt die Masern weltweit auszurotten. Da die Masern weltweit Auftreten und somit auch an vielen Reiseorten, hat die WHO auch für internationale Reisende Empfehlungen im Juni 2019 eine Masern-Impfempfehlung ausgesprochen. Durch den weltweiten Reiseverkehr werden immer wieder Masern-Infektionsketten in Gang gesetzt. Die meisten Erkrankungsfälle werden vor allem in Regionen mit einer geringen Masern-Durchimpfungsrate festgestellt. Masern können sich schnell und ungehindert bei nicht-immunen und ungeimpften Personen ausgebreiten. Sie können direkt durch enge Personenkotakte, aber auch durch Tröpfcheninfektion mittels Husten oder Niesen verbreitet werden, aber auch durch den Kontakt mit infizierten Sekreten aus Nasen- und Rachenraum. Das Virus kann bis zu zwei Stunden aktiv in der Luft oder an Gegenständen ansteckend sein und jede nicht immune Person kann sich infizieren.
Seit 1. März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten
Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der STIKO (Ständigen Impfkommission) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darum hin, dass darüber hinaus auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen muss. Außerdem gilt das Masernschutzgesetz auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Zudem müssen auch Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.