• Wichtige Hinweise

  • Impfvorschriften

    • Landeseigene Impfvorschriften sind zu beachten. Die Einreisevorschriften werden durch die Länder selbst erhoben. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Abreise bezüglich aktueller Vorschriften. Viele Botschaften haben die Informationen dazu veröffentlicht und auf ihre Websites gestellt. Aufgrund der Aufforderung zur Polio-Impfung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann bei fehlendem Impfnachweis die Ausreise aus dem Land verweigert bzw. auf dem Flughafen bei der Ausreise geimpft werden.

      Poliomyelitis (Kinderlähmung)
      Ein Impfnachweis für Polio ist - unabhängig vom individuellen Impfstatus - bei allen Reisenden erforderlich, die aus der Demokratische Republik Kongo, Kenia, Niger und Syrien einreisen. Der Nachweise der Impfung muss im Zeitraum zwischen vier Wochen bis 12 Monate vor der Einreise in einem internationalen Impfpass dokumentiert sein und kann bereits bei Antragstellung eines Visums verlangt werden.

      Gelbfieber
      Eine Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden über dem 9. Lebensmonat, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebiete) kommen und für Reisende, die sich länger als 12 Stunden im Transit auf einem Flughafen aufhalten der in einem Land mit Gelbfiebervorkommen liegt. Als Gelbfieber-Endemiegebiete gelten die von der WHO ausgewiesenen Länder (s. Karte Gelbfieber-Verbreitungsgebiete), sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania und Sambia. 

      Bei Einreise aus den oben ausgewiesenen Gelbfiebergebieten und fehlendem Gelbfieber-Impfnachweis kann eine Quarantäne von bis zu sechs Tagen seit Zeitpunkt der Ausreise aus dem Gelbfiebergebiet erfolgen.

      Einreisevorschriften werden durch die Länder selbst erhoben. Im Allgemeinen gelten als Gelbfieber-Endemiegebiete die von der WHO ausgewiesenen Länder. Jedoch können für die Einreisevorschrift auch andere, bei der WHO nicht aufgeführten Länder, durch das Einreiseland als Gelbfieber-Risikoland gelistet bzw. von der Listung ausgenommen werden. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Reise bei der Botschaft bezüglich der medizinischen Einreisebedingungen zu informieren. Viele Botschaften haben die Informationen dazu auf ihre Websites gestellt. Seit 11.07.2016 gilt laut Internationaler Gesundheitsvorschrift (IGV) der Nachweis einer einmalig gültigen Gelbfieber-Impfung bei Einreise. Eine Auffrischimpfung ist demnach nicht mehr erforderlich.

  • Impfempfehlungen

  • Gesundheitsrisiken

    • KrankheitAnmerkungSchutz
      Krankheit
      Bilharziose
      Anmerkung
      Vorkommen im Süßwasser vorwiegend im Nildelta, Niltal, (bes. Nebenflüsse) und Suezkanal-Gebiet.
      Schutz

      Vermeidung von Hautkontakt mit Süßwasser (d.h. kein Abkühlen, Baden oder Schwimmen in Seen, Tümpeln, Flüssen und Bächen).

      Krankheit
      Dengue-Fieber
      Anmerkung
      Regionales Vorkommen v. a. an der Küste zum Roten Meer (Al-Qusair und Hurghada) und im Dayrout Distrikt und im Gouvernement Asyut in Mittelägypten.
      Schutz

      Guter Mückenschutz durch hautbedeckende Kleidung, Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, Mückennetzen etc. und ggf. Schutzimpfung

      Krankheit
      Diverse Darminfektionen
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen von Parasiten, Bakterien, Viren (u. a. Würmer, Shigellen, Salmonellen, Amöben, Lamblien)
      Schutz

      Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene

      Krankheit
      Filariosen
      Anmerkung
      Vorkommen v. a. in vereinzelten Herden im Nildelta.
      Schutz

      Guter Mückenschutz durch hautbedeckende Kleidung, Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, Mückennetze etc.

      Krankheit
      Hepatitis A
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen v. a. auch bei Nil-Kreuzfahrten.
      Schutz

      Schutzimpfung sowie gute Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene.

      Krankheit
      Hepatitis B
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen
      Schutz

      Schutzimpfung, Safer Sex (Verwendung von Kondomen). Vorsicht bei invasiven medizinischen Eingriffen (Injektion, Nahtmaterial, Zahnbehandlung, OP) in Ländern mit unzureichender medizinischer Grundversorgung und mangelhafter Hygiene. Hier sollte auf steriles medizinisches (Wund-) Material geachtet werden.

      Krankheit
      Kala Azar
      Anmerkung
      Vorkommen vor allem im Norden
      Schutz

      Guter Mückenschutz durch hautbedeckende Kleidung, Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, engmaschige Mückennetze etc.

      Krankheit
      Leishmaniose
      Anmerkung
      Vorkommen vor allem im Norden
      Schutz

      Guter Mückenschutz durch hautbedeckende Kleidung, Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, engmaschigen Mückennetzen etc.

      Krankheit
      Meningokokken-Meningitis
      Anmerkung
      Vorkommen v. a. im Niltal überwiegend in den Monaten Dezember bis Mai.
      Schutz

      Vermeidung von größeren Menschenansammlungen (z.B. Märkte, überfüllte Verkehrsmittel, enge Wohnverhältnisse etc.). Bei erhöhtem Risiko Schutzimpfung.

  • Botschaften


    • Botschaft der Arabischen Republik Ägypten

      Stauffenbergstraße 6-7
      10785 Berlin
      Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9.30-12 Uhr
      Tel.: (030) 477 54 70
      Fax.: (030) 477 10 49


      Embassy of the Federal Republic of Germany

      2, Sharia Berlin (Ecke Sharia Hassan Sabri)
      Kairo-Zamalek 11211
      Ägypten
      Öffnungszeiten: So-Mi: 8.30-16.30 Uhr; Do 8.30-13.30 Uhr
      Tel.: +202 27 28 20 00
      Fax.: +202 27 28 21 59
  • Klima

    • Klimatabelle

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