• Wichtige Hinweise

  • Impfvorschriften

    • Landeseigene Impfvorschriften sind zu beachten. Die Einreisevorschriften werden durch die Länder selbst erhoben. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Abreise bezüglich aktueller Vorschriften. Viele Botschaften haben die Informationen dazu veröffentlicht und auf ihre Websites gestellt. Aufgrund der Aufforderung zur Polio-Impfung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann bei fehlendem Impfnachweis die Ausreise aus dem Land verweigert bzw. auf dem Flughafen bei der Ausreise geimpft werden.

      Gelbfieber
      Eine Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden über dem 1. Lebensjahr, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen und für Reisende, die sich länger als 12 Stunden im Transit auf einem Flughafen aufhalten, der in einem Land mit Gelbfiebervorkommen liegt.

      Einreisevorschriften werden durch die Länder selbst erhoben. Im Allgemeinen gelten als Gelbfieber-Endemiegebiete die von der WHO ausgewiesenen Länder. Jedoch können für die Einreisevorschrift auch andere, bei der WHO nicht aufgeführten Länder, durch das Einreiseland als Gelbfieber-Risikoland gelistet bzw. von der Listung ausgenommen werden. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Reise bei der Botschaft bezüglich der medizinischen Einreisebedingungen zu informieren. Viele Botschaften haben die Informationen dazu auf ihre Websites gestellt. Seit 11.07.2016 gilt laut Internationaler Gesundheitsvorschrift (IGV) der Nachweis einer einmalig gültigen Gelbfieber-Impfung bei Einreise. Eine Auffrischimpfung ist demnach nicht mehr erforderlich.

  • Impfempfehlungen

  • Gesundheitsrisiken

    • KrankheitAnmerkungSchutz
      Krankheit
      Chikungunya Fieber
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen
      Schutz

      Mückenschutzmaßnahmen v. a. durch hautbedeckende Kleidung, Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, Mückennetze (engmaschig), etc.

      Krankheit
      Dengue-Fieber
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen v. a. in Western, Central und Northern Division
      Schutz

      Mückenschutzmaßnahmen v. a. durch hautbedeckende Kleidung, Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, Mückennetze (engmaschig), etc.

      Krankheit
      Diverse Darminfektionen
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen von Bakterien, Viren und Parasiten (u. a. Würmer, Shigellen, Salmonellen, Amöben, Lamblien)
      Schutz

      Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene

      Krankheit
      Filariosen
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen
      Schutz

      Schutz vor Insekten durch Mückenschutzmaßnahmen v. a. durch hautbedeckende Kleidung, Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, Mückennetze (engmaschig), etc.

      Krankheit
      Masern
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen
      Schutz

      Reisende die keinen Masernschutz besitzen können sich in Ländern mit Masernvorkommen anstecken und die Krankheit in ihr Heimatland importieren. Daher empfiehlt die WHO die Masern-Schutzimpfung für den internationalen Reiseverkehr.

      Krankheit
      Typhus
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen v. a. Northern und Western Devision
      Schutz

      Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene. Bei erhöhtem Risiko ist eine Schutzimpfung empfohlen.

      Krankheit
      Zika-Virus Infektion
      Anmerkung
      Sporadisch regionales Auftreten
      Schutz

      Gute Mückenschutzmaßnahmen. Schwangere sollten wegen möglicher sexueller Übertragbarkeit der Viren "Safer Sex" praktizieren, wenn ihre Partner in betroffenen Gebieten leben oder aus solchen zurückkehren (WHO). Darüber hinaus sollten Schwangere die sich in einem Zika-Ausbruchsgebiet aufgehalten haben, ihren Frauenarzt darauf hinweisen, damit der Verlauf der Schwangerschaft entsprechend überwacht werden kann. Paare, die in einem Zika-Ausbruchsgebiet waren, sollten nach ihrer Rückkehr mindestens sechs Monate mit einer Schwangerschaftsplanung warten.

  • Botschaften


    • Botschaft der Republik Fidschi

      92-94 Square Eugene Plasky
      1030 Brüssel
      Belgien
      Tel.: +32 2 736 90 50
      Fax.: +32 2 736 14 58


      Honorary Consulate of the Federal Republic of Germany

      APTC (Fiji) Ltd
      3 Cruickshank
      Nasoso Junction, Nadi Airport
      Fidschi
      Tel.: +679 672 67 10
      Fax.: +679 672 85 49
      Hinweis: Konsularbezirk: Republik Fidschi. Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft Wellington.

      Hausanschrift
      Embassy of the Federal Republic of Germany

      90-92 Hobson Street
      Thorndon
      6011 Wellington
      Neuseeland
      Tel.: +64 4 473 60 63
      Fax.: +64 4 473 60 69
      Hinweis: Der Leiter der Vertretung ist zugleich als Botschafter in Fidschi mit Sitz in Wellington akkreditiert.

      Postanschrift
      Embassy of the Federal Republic of Germany

      P.O. Box 1687
      Wellington 6140
      Neuseeland
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