Alle Erwachsenen sollten bei der nächsten fälligen Tetanus-Diphtherie-Impfung (Td) eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten (Tdap) erhalten (Kinder/Jugendliche entsprechend STIKO-Impfkalender).
Landeseigene Impfvorschriften sind zu beachten. Die Einreisevorschriften werden durch die Länder selbst erhoben. Viele Botschaften haben die Informationen dazu auf ihre Websites gestellt. Aufgrund der Aufforderung zur Polio-Impfung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann bei fehlendem Impfnachweis die Ausreise aus dem Land verweigert bzw. auf dem Flughafen bei der Ausreise geimpft werden.
Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung. Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, Mückennetze, etc.
Schutz vor Insekten, v.a. Mücken durch hautbedeckende Kleidung. Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, Mückennetze, etc.
Schutzimpfung. Safer Sex (Verwendung von Kondomen). Bei medizinischen Eingriffen (Injektion, Nahtmaterial, Zahnbehandlung, OP) in Ländern mit unzureichender medizinischer Grundversorgung und mangelhafter Hygiene sollte auf steriles medizinisches (Wund-)Material geachtet werden.
Hausanschrift Embassy of the Federal Republic of Germany
90-92 Hobson Street Thorndon 6011 Wellington Neuseeland Tel.: +64 4 473 60 63 Fax.: +64 4 473 60 69 Email: info@wellington.diplo.de Web: www.wellington.diplo.de Hinweis: Die Leiterin der Vertretung ist zugleich als Botschafterin in Kiribati mit Sitz in Wellington akkreditiert.
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