Landeseigene Impfvorschriften sind zu beachten. Die Einreisevorschriften werden durch die Länder selbst erhoben. Viele Botschaften haben die Informationen dazu auf ihre Websites gestellt. Aufgrund der Aufforderung zur Polio-Impfung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann bei fehlendem Impfnachweis die Ausreise aus dem Land verweigert bzw. auf dem Flughafen bei der Ausreise geimpft werden.
Alle Erwachsenen sollten bei der nächsten fälligen Tetanus-Diphtherie-Impfung (Td) eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten (Tdap) erhalten (Kinder/Jugendliche entsprechend STIKO-Impfkalender).
Bei erhöhter Tollwutgefahr (z.B. Langzeit- oder häufige Kurzzeitreisen, einfache Reisebedingungen, mangelhafte medizinische Infrastruktur) und für Risikopersonen ist die Impfung empfohlen.
Malariahinweise
Risikogebiete: Minimales Risiko entlang der innerkoreanischen Grenze und in den ländlichen Gebieten im Norden der Provinzen Incheon, Kangwon-do, Kyonggi-do einschließlich der demilitarisierten Zone.
Übertragungsmonate: März - Dezember
Malariaart: 100 % Malaria tertiana (P. vivax)
Keine medikamentöse Vorbeugung empfohlen: März - Dezember in den ländlichen Gebieten im Norden der Provinzen Incheon, Kangwon-do, Kyonggi-do einschließlich der demilitarisierten Zone.
Schutz vor Mückenstichen empfohlen: durch langärmelige Kleidung, Sprays, Cremes, Lotionen, Mosquitonetze, etc.
Regionales Vorkommen v. a. in ländlichen und vorstädtischen Regionen der Stadt Busan und den Provinzen Jeju und Gyeongsang mit saisonal erhöhtem Übertragungsrisiko in den Monaten März - November. Die meisten Fälle ereignen sich August bis einschließlich November.
Schutz
Mückenschutzmaßnahmen v. a. durch hautbedeckende Kleidung, Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, Mückennetze (engmaschig), etc. Bei erhöhtem Risiko Schutzimpfung.
Reisende die keinen Masernschutz besitzen können sich in Ländern mit Masernvorkommen anstecken und die Krankheit in ihr Heimatland importieren. Daher empfiehlt die WHO die Masern-Schutzimpfung für den internationalen Reiseverkehr.
Landesweites Vorkommen v. a. in Regionen (Stadtbezirken) mit vielen streunenden Hunden wie u. a. in den Provinzen Kyonggi südlich von Seoul, in Paju City und Youngju County.
Schutz
Fernhalten von freilaufenden Tieren v. a. Hunden und Katzen (kein streicheln oder berühren). Bei erhöhtem Reiserisiko (z.B. Trekking, Übernachten im Freien, Langzeitaufenthalte) Tollwut-Schutzimpfung.
Botschaften
Botschaft der Republik Korea
Stülerstraße 8-10 10787 Berlin Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9-12.30 und 14-17 Uhr Tel.: (030) 260 65 0 Fax.: (030) 260 65 51