• Wichtige Hinweise

  • Impfvorschriften

    • Landeseigene Impfvorschriften sind zu beachten. Die Einreisevorschriften werden durch die Länder selbst erhoben. Viele Botschaften haben die Informationen dazu auf ihre Websites gestellt. Aufgrund der Aufforderung zur Polio-Impfung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann bei fehlendem Impfnachweis die Ausreise aus dem Land verweigert bzw. auf dem Flughafen bei der Ausreise geimpft werden.

      Gelbfieber
      ARUBA: Eine Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden über dem 9. Lebensmonat, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen und für Reisende, die sich länger als 12 Stunden im Transit auf einem Flughafen aufhielten, der in einem Land mit Gelbfiebervorkommen liegt. Die Einreise wird verweigert, wenn keine gültige Impfbescheinigung vorgelegt werden kann.

      BONAIRE: Eine Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden über dem 9. Lebensmonat, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen und für Reisende, die sich länger als 12 Stunden im Transit auf einem Flughafen aufhielten, der in einem Land mit Gelbfiebervorkommen liegt. Als Gelbfieber-Endemiegebiete gelten die von der WHO ausgewiesenen (s. Karte Gelbfieber-Verbreitungsgebiete).

      CURACAO: Eine Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden über dem 9. Lebensmonat, die aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen und für Reisende, die sich länger als 12 Stunden im Transit auf einem Flughafen aufhielten, der in einem Land mit Gelbfiebervorkommen liegt.

      SABA: Es ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.

      SINT EUSTATIUS: Eine Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden über dem 6. Lebensmonat, die aus Ländern mit Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen.

      SINT MAARTEN: Eine Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Reisenden über dem 9. Lebensmonat, die aus Ländern mit Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen.

      Die Einreisevorschriften werden durch die Länder selbst erhoben. Im Allgemeinen gelten als Gelbfieber Endemiegebiete die von der WHO ausgewiesenen. Jedoch können für die Einreisevorschrift auch andere, bei der WHO nicht aufgeführten Länder, durch das Einreiseland als Gelbfieber Risikoland gelistet beziehungsweise von der Listung ausgenommen werden. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Reise bei der Botschaft bezüglich der medizinischen Einreisebedingungen zu informieren. Viele Botschaften haben die Informationen dazu auf ihre Websites gestellt.

  • Impfempfehlungen

  • Gesundheitsrisiken

    • KrankheitAnmerkungSchutz
      Krankheit
      Bilharziose
      Anmerkung
      Einzelne Herdvorkommen im Süßwasser (Seen, Tümpel, Flüsse und Bäche)
      Schutz

      Vermeidung von Hautkontakt mit Süßwasser (d.h. keinen Wassersport, kein Abkühlen, Baden oder Schwimmen in Seen, Tümpeln, Flüssen und Bächen).

      Krankheit
      Dengue-Fieber
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen
      Schutz

      Mückenschutzmaßnahmen v. a. durch hautbedeckende Kleidung, Verwendung von insektenabweisenden Mitteln (Cremes, Lotionen, Sprays), Anti-Mückencoils, Mückennetze (engmaschig), etc.

      Krankheit
      Diverse Darminfektionen
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen von Bakterien, Viren und Parasiten (u. a. Würmer, Shigellen, Salmonellen, Amöben, Lamblien)
      Schutz

      Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene.

      Krankheit
      Hepatitis A
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen
      Schutz

      Schutzimpfung sowie gute Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene.

      Krankheit
      Hepatitis B
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen
      Schutz

      Schutzimpfung bei entsprechendem Risiko, Safer Sex (Verwendung von Kondomen). Vorsicht bei invasiven medizinischen Eingriffen (Injektion, Nahtmaterial, Zahnbehandlung, OP) in Ländern mit unzureichender medizinischer Grundversorgung und mangelhafter Hygiene. Auf steriles medizinisches (Wund-) Material achten.

      Krankheit
      Zika-Virus Infektion
      Anmerkung
      Regionales Auftreten u. a. in Curacao
      Schutz

      Gute Mückenschutzmaßnahmen. Schwangere sollten wegen möglicher sexueller Übertragbarkeit der Viren "Safer Sex" praktizieren, wenn ihre Partner in betroffenen Gebieten leben oder aus solchen zurückkehren (WHO). Darüber hinaus sollten Schwangere die sich in einem Zika-Ausbruchsgebiet aufgehalten haben, ihren Frauenarzt darauf hinweisen, damit der Verlauf der Schwangerschaft entsprechend überwacht werden kann. Paare, die in einem Zika-Ausbruchsgebiet waren, sollten nach ihrer Rückkehr mindestens sechs Monate mit einer Schwangerschaftsplanung warten.

  • Botschaften


    • Botschaft des Königreichs der Niederlande

      Klosterstraße 50
      10179 Berlin
      Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9-12.30 Uhr
      Tel.: (030) 20 95 60
      Fax.: (030) 20 95 64 41


      Ambassade van de Bondsrepubliek Duitsland

      Groot Hertoginnelaan 18-20
      2517 EG Den Haag
      Niederlande
      Tel.: +31 70 3 42 06 00
      Fax.: +31 70 342 06 47

      Hausanschrift
      Consulaat-Generaal van de Bondsrepubliek Duitsland

      Honthorststraat 36-38
      1071 DG Amsterdam
      Tel.: +31 20 574 77 00
      Fax.: +31 20 676 69 51
  • Klima

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