Landeseigene Impfvorschriften sind zu beachten. Die Einreisevorschriften werden durch die Länder selbst erhoben. Viele Botschaften haben die Informationen dazu auf ihre Websites gestellt. Aufgrund der Aufforderung zur Polio-Impfung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann bei fehlendem Impfnachweis die Ausreise aus dem Land verweigert bzw. auf dem Flughafen bei der Ausreise geimpft werden.
Alle Erwachsenen sollten bei der nächsten fälligen Tetanus-Diphtherie-Impfung (Td) eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten (Tdap) erhalten (Kinder/Jugendliche entsprechend STIKO-Impfkalender).
Schutzimpfung bei entsprechendem Risiko, Safer Sex (Verwendung von Kondomen). Vorsicht bei invasiven medizinischen Eingriffen (Injektion, Nahtmaterial, Zahnbehandlung, OP) in Ländern mit unzureichender medizinischer Grundversorgung und mangelhafter Hygiene. Auf steriles medizinisches (Wund-) Material achten.
Reisende die keinen Masernschutz besitzen können sich in Ländern mit Masernvorkommen anstecken und die Krankheit in ihr Heimatland importieren. Daher empfiehlt die WHO die Masern-Schutzimpfung für den internationalen Reiseverkehr.
Botschaften
Botschaft der Republik San Marino
Contrada Omerelli 31 47890 San Marino Italia Tel.: +378 882 22 15 Fax.: +378 88 24 22
Via San Martino della Battaglia 4 00185 Roma Italia Tel.: +39 06 49 21 31 Fax.: +39 06 445 26 72 Hinweis: Der Leiter der Vertretung ist zugleich als Botschafter in San Marino mit Sitz in Rom akkreditiert.
Consolato Generale della Repubblica Federale di Germania
Via Solferino 40 20121 Milano Italia Tel.: +39 02 623 11 01 Fax.: +39 02 655 42 13 Hinweis: Der Leiter der Vertretung ist zugleich Generalkonsul für die Republik San Marino mit Sitz in Mailand.