• Wichtige Hinweise

  • Impfvorschriften

    • Landeseigene Impfvorschriften sind zu beachten. Die Einreisevorschriften werden durch die Länder selbst erhoben. Viele Botschaften haben die Informationen dazu auf ihre Websites gestellt. Aufgrund der Aufforderung zur Polio-Impfung durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann bei fehlendem Impfnachweis die Ausreise aus dem Land verweigert bzw. auf dem Flughafen bei der Ausreise geimpft werden.

      Gelbfieber
      Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden erforderlich, die älter als 1 Jahr sind und aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (Endemiegebieten) kommen.

      Einreisevorschriften werden durch die Länder selbst erhoben. Im Allgemeinen gelten als Gelbfieber-Endemiegebiete die von der WHO ausgewiesenen Länder. Jedoch können für die Einreisevorschrift auch andere, bei der WHO nicht aufgeführten Länder, durch das Einreiseland als Gelbfieber-Risikoland gelistet bzw. von der Listung ausgenommen werden. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Reise bei der Botschaft bezüglich der medizinischen Einreisebedingungen zu informieren. Viele Botschaften haben die Informationen dazu auf ihre Websites gestellt. Seit 11.07.2016 gilt laut Internationaler Gesundheitsvorschrift (IGV) der Nachweis einer einmalig gültigen Gelbfieber-Impfung bei Einreise. Eine Auffrischimpfung ist demnach nicht mehr erforderlich.

  • Impfempfehlungen

  • Gesundheitsrisiken

    • KrankheitAnmerkungSchutz
      Krankheit
      Diverse Darminfektionen
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen von Bakterien, Viren und Parasiten (u. a. Würmer, Shigellen, Salmonellen, Amöben, Lamblien)
      Schutz

      Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene.

      Krankheit
      Hepatitis A
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen
      Schutz

      Schutzimpfung sowie gute Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene.

      Krankheit
      Hepatitis B
      Anmerkung
      Landesweites Vorkommen
      Schutz

      Schutzimpfung bei entsprechendem Risiko, Safer Sex (Verwendung von Kondomen). Vorsicht bei invasiven medizinischen Eingriffen (Injektion, Nahtmaterial, Zahnbehandlung, OP) in Ländern mit unzureichender medizinischer Grundversorgung und mangelhafter Hygiene. Auf steriles medizinisches (Wund-) Material achten.

      Krankheit
      Masern
      Anmerkung
      Sporadisches Auftreten
      Schutz

      Reisende die keinen Masernschutz besitzen können sich in Ländern mit Masernvorkommen anstecken und die Krankheit in ihr Heimatland importieren. Daher empfiehlt die WHO die Masern-Schutzimpfung für den internationalen Reiseverkehr.

  • Botschaften


    • Botschaft des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland

      Wilhelmstraße 70
      10117 Berlin
      Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9-17.30 Uhr
      Tel.: (030) 20 45 70
      Fax.: (030) 20 45 75 71

      Hausanschrift
      Consulate General of the Federal Republic of Germany

      Roeland Park, 4 Stirling Street
      Zonnebloem 7925
      Cape Town
      Tel.: +27 21 405 30 00
      Fax.: +27 21 421 04 00
      Hinweis: Der Leiter der Vertretung ist zugleich Konsul für das britische Übersee-Territorium St. Helena und Nebengebiete mit Sitz in Kapstadt.

      Postanschrift
      Consulate General of the Federal Republic of Germany

      P.O. Box 4273
      Cape Town 8000
      Südafrika
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