Medikamente im Handgepäck

tucan

Kurzinfo & Tipps

  • Eine weltweit gültige oder länderspezifische Verordnung über erlaubte und nicht erlaubte mitgeführte Medikamente besteht nicht. Die Bestimmungen richten sich nach Land, Behörden, Flugfirma und aktueller Situation.
  • Verbotenen Gegenstände im Handgepäck: Alle Arten von Waffen, spitze oder scharfe Gegenstände (Messer, Scheren, usw.), stumpfe Gegenstände (Baseball- oder Golfschläger, usw.) sowie Feuerzeuge, Streichhölzer, Pfefferspray, usw.
  • Im Regelfall erlaubte Gegenstände: Verschreibungspflichtige Medikamente in Pulver-, Tabletten- oder Aerosolform. Eine ärztliche Bestätigung ist erforderlich, kann aber nicht garantieren, dass die Medikamente mitgeführt werden dürfen. Eine vorherige Absprache mit den zuständigen Behörden ist daher unbedingt empfohlen.
  • Alle Flüssigkeiten und ähnliche Produkte dürfen nur in Einzelbehältern mit einer Höchstfüllmenge von 100 ml transportiert werden und in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z.B. Gefrierbeutel) mit maximal einem Liter Fassungsvermögen befördert werden.
  • Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) die während des Fluges unbedingt benötigt wird darf i.d.R. mitgeführt werden, muss aber zuvor den Sicherheitsbehörden vorgelegt werden.
vor der Reise (1) iStock/Tina Rencelj

Eine weltweit gültige oder länderspezifische Verordnung über erlaubte und nicht erlaubte Medikationen besteht nicht. Ebenso wenig existiert eine allgemein gültige Bestimmung über Gegenstände, die im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Die jeweiligen Bestimmungen richten sich nach Land, Behörden und aktueller Situation und können mit jedem Tag und je nach Land und Flugfirma unterschiedlich ausfallen. Aufgrund der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen, die aufgrund der Terrorbedrohung von Flugzeugen und Flughäfen, insbesondere in den USA und Großbritannien, aber auch in anderen Ländern praktiziert werden, ist es vor allem für chronisch Kranke mit regelmäßigen Medikationen von entscheidender Bedeutung vor der Abreise abzuklären, ob die individuell erforderlichen Medikamente im Handgepäck mitgeführt werden können.

Verbotene und erlaubte Gegenstände (EU Mndeststandards)

Zu den EU Mindeststandards der verbotenen Gegenstände im Handgepäck gehören:
Alle Arten von Waffen (Pistolen, Elektroschocker etc.), spitze oder scharfe Gegenstände wie Messer, Scheren (auch Nagelscheren und Manikür-Sets),...  Wanderstöcke, Skistöcke, Billardstöcke und Angelruten, so wie stumpfe Gegenstände wie Baseball- oder Golfschläger, als auch Feuerzeuge, Sprengstoffe oder brennbare Stoffe wie Munition oder Gasbehälter, chemische und toxische Stoffe wie Säuren oder Pfefferspray sowie Streichhölzer, Explosivstoffe, ätzende Substanzen, oxydierende Substanzen, z. B. Bleichpulver, Superoxyd, giftige oder ansteckende Substanzen, z. B. Quecksilber, Bakterien- oder Viruskulturen und sogar Spielzeugpistolen. In den USA ist seit 1.3.2005 auch das Mitführen von Feuerzeugen im Handgepäck, am Körper oder aber auch im aufgegebenen Gepäck nicht gestattet.

Zu den - im Regelfall - erlaubten Gegenständen im Handgepäck gehören:
Verschreibungspflichtige Medikamente in Pulver-, Tabletten- oder Aerosolform (z.B. ein Asthma-Spray), so wie Flüssigkeiten, die aus medizinischen Gründen notwendig sind z.B. Augentropfen oder Kontaktlinsenmittel (maximal 120 ml) oder Antidiabetika. Eine ärztliche Bestätigung ist erforderlich. Die Bestätigung garantiert jedoch nicht, dass die Medikamente mitgeführt werden dürfen. Das entscheiden die zuständigen Sicherheitsbeauftragten oder Behörden vor Ort. Im schlimmsten Fall muss mit Beschlagnahme der Medikamente oder mit Zurückweisung vom Flug gerechnet werden. Eine vorherige Absprache mit den zuständigen Behörden ist daher unbedingt empfohlen. Des Weiteren dürfen in aller Regel in kleinen Mengen Babymilch und -nahrung, Laptops, Handys, MP3-Player, kleinere Fotoapparate oder Kamerazubehör im Handgepäck mitgeführt werden.

Mitführen von Medikamenten, Spezialnahrung & Flüssigkeiten

Für chronisch Kranke, die regelmäßige Medikationen einnehmen müssen, ist es unbedingt erforderlich vor der Abreise zu klären, ob ihre Medikamente mitgeführt werden. Auf die europäischen Flughäfen gelten ab dem 6. November 2006 neue Sicherheitsbestimmungen bei der Passagier- und Handgepäckskontrolle. Diese EU-Sicherheitsvorkehrungen beinhalten u.a. folgende wichtige Änderungen für das Handgepäck:

Flüssigkeiten im Handgepäck:
Alle Flüssigkeiten (s. Mehr Informationen) und ähnliche Produkte dürfen nur noch in Einzelbehältern mit einer Höchstfüllmenge von 100 ml transportiert werden (es zählt die auf der Packung aufgedruckte Höchstfüllmenge). Zusätzlich müssen alle Behälter in EINEM transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen befördert werden. Der Plastikbeutel muss leicht verschließbar sein und die in ihm befindlichen Behälter müssen leicht in den Beutel passen. Die Flüssigkeiten bzw. der Beutel müssen dem Sicherheitspersonal bei der Handgepäckkontrolle gesondert zur Prüfung vorgelegt werden. Als Plastikbeutel können Gefrierbeutel (1l) verwendet werden, die bei Haushaltswaren erworben werden können oder auch verschließbare Beutel, die am Flughafen vor der Sicherheitskontrolle bzw. in den angrenzenden Geschäften zu kaufen sind. Als Flüssigkeiten werden angesehen: Getränke, Sirup, Suppen, Parfüms, Gels, Pasten (auch Zahnpasta), Lotionen, Rasierschaum, Sprays sowie alle übrigen Substanzen mit vergleichbarer Konsistenz in Druckbehältern oder anderen Gefäßen.
Spezialnahrung und Medikamenten im Handgepäck:
Von der oben genannten Regelung ausgenommen sind Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) und Medikamente, die während des Fluges unbedingt benötigt werden. Dennoch müssen auch diese Produkte aus dem Handgepäck herausgenommen und dem Sicherheitspersonal vorgelegt werden
Duty-Free-Waren:
Regelungen für Duty-Free-Waren gelten für den Verkauf an Flughäfen innerhalb der Europäischen Union oder an Bord von Flugzeugen, die in der EU registriert sind. Die Versiegelung der Artikel ist vorgeschrieben und wird von der jeweiligen Verkaufsstelle vorgenommen. Flugumsteiger können ihre Duty-Free-Artikel in ihren versiegelten Duty-Free-Verpackungen mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. VORSICHT: Diese Regelung gilt nicht für die Umsteiger, die ihre Duty-Free-Waren an Flughäfen außerhalb der EU ... oder an Bord von nicht in der EU registrierten Flugzeugen erworben haben. Die dort erworbenen Flüssigkeiten oder gelartigen Produkte dürfen an EU-Flughäfen beim Umsteigen nicht durch die Sicherheitskontrolle gebracht und müssen deshalb zurückgelassen werden. Dies betrifft zum Beispiel flüssige Duty-Free-Artikel, die an Flughäfen in Asien oder Amerika erworben wurden! Fluggästen wird daher empfohlen, so fern möglich alle mitgeführten Flüssigkeiten mit dem Reisegepäck (d.h. im Koffer) aufzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten Ihres Abflug-Flughafens bzw. bei Ihrer Flugagentur.