Masern

- Masern ist eine der ansteckendsten Krankheiten.
- Masern treten in vielen Reiseländern auf.
- Masern-Viren werden über Tröpfcheninfektion übertragen.
- Bevor es eine Masern-Schutzimpfung gab (1980), starben jährlich ca. 2,6 Mio. Menschen an Masern (WHO, 2016).
- Durch weltweite Impfkampagnen ist die Zahl der Masern-Todesfälle seit dem Jahr 2000 von 545.00 auf 110.000 gemeldete Fälle im Jahr 2017 zurückgegangen (WHO).
- Die Masern-Schutzimpfung konnte im Zeitraum der Jahre 2000-2017 ca. 21,1 Mio. Masern-Todesfälle verhindern (WHO).
- Aufgrund der zurückgehenden Impfquote in Europa ist die Zahl der Masernfälle deutlich angestiegen.
- Weltweit sterben täglich rund 300 Menschen an Masern - vornehmlich Kinder unter 5 Jahren.
Vorkommen
- Masern sind weltweit verbreitet.
- In Regionen mit geringen Masern-Impfraten kann es infolge der hohen Infektiosität des Masern-Virus immer wieder zu Masernausbrüchen kommen
- In den Entwicklungsländern, insbesondere in Ländern Afrikas und Asiens, gehören die Masern zu den zehn häufigsten Infektionskrankheiten.
- In Deutschland ist durch die seit 30 Jahren praktizierte Masernimpfung die Häufigkeit der Erkrankung zurückgegangen.
Beschwerden
- Die Masern werden durch Masern-Viren verursacht. Das Virus befällt vor allem die Schleimhäute des Atemtraktes und der Augen.
- Da das Virus hoch infektiös ist, erkrankt in der Regel jeder der sich erstmalig ansteckt.
- Die Beschwerden treten ca. 8-12 Tage nach der Infektion auf.
- Bei einem charakteristischen Krankheitsverlauf kommt es zunächst zu hohem Fieber, Husten und einer Bindehautentzündung der Augen.
- Nach ungefähr 14 Tagen tritt ein typischer roter, kleinfleckiger Hautausschlag, das sog. Masernexanthem auf.
- Bei einem gutartigen Verlauf verschwindet der Hautausschlag in aller Regel schon nach acht Tagen.
- Kommt es zu keiner Linderung der Beschwerden wächst die Gefahr von ernsthaften Komplikationen im weiteren Krankheitsverlauf. Dabei kann es u.a. zu Lungen- oder Mittelohrentzündungen, Infektionen des Kehlkopfes und der Luftröhre, als auch zu Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) und seiner Häute (Meningitis) kommen. Über 20 % der Kinder, bei denen sich eine Masern-Enzephalitis entwickelt, sterben daran. Die Überlebenden leiden oft an dauerhaften Schäden.
- Masern sind nicht nur eine Kinderkrankheit. Auch Erwachsene können daran erkranken. Sie entwickeln meistens einen schwereren Krankheitsverlauf und haben gegenüber Kleinkindern eine wesentliche höhere Komplikationsrate.
Übertragung
- Masern sind hoch ansteckend.
- Die Krankheit wird von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen. Dabei wird das Virus über die Schleimhäute des Atemtraktes als auch über die der Augen aufgenommen und kann somit eine Infektion verursachen.
- Wer einmal an Masern erkrankt ist, entwickelt eine lebenslange Immunität, die ihn vor einer erneuten Masernerkrankung schützt.
Schutz
- Die Wirksamkeit einer einmaligen Masern-Impfung beträgt bei Kindern und Jugendlichen im Alter bis 15 Jahremindestens 92%.
- Nach einer zweimaligen Masern-Schutzimpfung beträgt die Impfwirksamkeit zur Verhinderung einer Masernerkrankung 95-100%. Man geht von einer lebenslangen Immunität nach zweimaliger Impfung aus.
- Durch den ständig wachsenden Fernreise-Tourismus sind Reisende zunehmend in die weltweite Masernsituation involviert. Immer wieder infizieren sich Reisende ohne Masernschutz während ihres Urlaubs und bringen die Infektionskrankheit in ihr Heimatland zurück. Dort kommt es zur Ansteckung weiterer Personen, die ebenfalls keinen Masernschutz hatten. Daher empfiehlt das deutsche Robert Koch-Institut (RKI) Reisenden in Regionen mit aktuellen Masernausbrüchen grundsätzlich den Masernimpfschutz zu überprüfen. Ungeimpften Personen bzw. Personen, die noch keine Masern durchgemacht haben und in ein Masern-Epidemiegebiet reisen oder in medizinischen Einrichtungen zur Behandlung von Kindern, Tagesstätten, Kinderheimen, u. ä. arbeiten, ist eine Impfung empfohlen.
- Nach 1970 geborene ungeimpfte bzw. in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen ≥ 18 Jahre oder nach 1970 geborene Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus ist ebenfalls eine Impfung empfohlen.
Masernschutzgesetz
Seit 1. März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der STIKO (Ständigen Impfkommission) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darum hin, dass darüber hinaus auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen muss. Außerdem gilt das Masernschutzgesetz auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Zudem müssen auch Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.


