11. Dez 2020

Brasilien: Regionale Masern-Ausbrüche

Brasilien, Sao Paulo, Fahne (1) iStock/filipefrazao

In den ersten zehn Monaten dieses Jahres wurden 16.169 Masern-Verdachtsfälle aus Brasilien gemeldet. Davon wurden  8.202 Masern-Erkrankungsfälle, darunter sieben Todesfälle, bestätigt; weitere Laboruntersuchungen werden derzeit noch ausgeführt. Mehr als die Hälfte aller Erkrankten waren nicht geimpft. Die meisten Masernfälle wurden aus den Bundesstaaten Pará, Maranhão, Ceará und Amapá gemeldet. Außerdem wurden in diesem Jahr aus Mittel- und Südamerika Masernfälle aus Chile, Kolumbien, Mexiko und Uruguay berichtet. Am 16. November 2020 meldete die Panamerikanischen Gesundheitsbehörde „PAHO“ nur aus Brasilien aktive Masernausbrüche. Diese Ausbrüche gefährden jedoch auch andere Länder und Territorien in der Region Amerika. Durch die COVID-19-Pandemie sind die öffentlichen Impfmaßnahmen erschwert, so dass die erforderliche Durchimpfungsrate nicht erreicht werden konnte. Bereits im Vorjahr 2019 konnte die Durchimpfungsrate in 22 Ländern und Territorien Nord- und Südamerikas nicht erreicht werden. 

Reisende können sich mit Masern infizieren und diese auch weitergeben 

Durch den weltweiten Reiseverkehr werden immer wieder Masern-Infektionsketten in Gang gesetzt. Die meisten Erkrankungsfälle werden vor allem in Regionen mit einer geringen Masern-Durchimpfungsrate festgestellt. Masern gehören zu einer der ansteckendsten Krankheiten weltweit. Sie können sich schnell und ungehindert bei nicht-immunen und ungeimpften Personen ausgebreiten. Masern können direkt durch enge Personenkotakte, aber auch durch Tröpfcheninfektion mittels  Husten oder Niesen verbreitet werden, aber auch durch den Kontakt mit infizierten Sekreten aus Nasen- und Rachenraum. Das Virus kann bis zu zwei Stunden aktiv in der Luft oder an Gegenständen ansteckend sein und jede nicht immune Person kann sich infizieren. 

WHO empfiehlt Reisenden einen Masern-Impfschutz 

Selbst in Ländern mit hohem medizinischem Standard, kommt es in einem Viertel der Fälle zu Komplikationen und Krankenhauseinweisungen. Kommt es im Rahmen der Masern zu Komplikationen können sie tödlich enden oder auch lebenslange Schäden verursachen wie Hirnschäden, Blindheit und Taubheit. Kleine Kinder haben das höchste Risiko für Masern-Komplikationen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich daher zum Ziel gesetzt die Masern weltweit auszurotten. Da die Masern weltweit Auftreten und somit auch an vielen Reiseorten, hat die WHO auch für internationale Reisende Empfehlungen  ausgesprochen.

Seit März 2020 besteht eine Masern-Impfpflicht in Deutschland

Seit 1. März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der STIKO (Ständigen Impfkommission) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darum hin, dass darüber hinaus auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen muss. Außerdem gilt das Masernschutzgesetz auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Zudem müssen auch Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.