24. Mai 2020

Burundi: Masern-Ausbruch in Cibitoke

Afrika, Kinder interMEDIS

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation hat seit November 2019 die Zahl der Masernerkrankungen in Burundi deutlich zugenommen. Der Masern-Ausbruch der im Flüchtlingscamp Centre de transit de Cishemere im Cibitoke Health Distrikt begonnen hat, hat sich inzwischen auf andere Landesteile ausgedehnt. Am 27.4.2020 meldete die WHO 624 Masern-Erkrankungsfälle in Cibitoke, 221 Fälle in Butezi und jeweils sechs Fälle in Cankuzo und Süd Bujumbura. Überwiegend sind ungeimpfte Kinder jünger als neun Jahre betroffen. In über 100 Fällen erkrankten auch Jugendliche älter als 15 Jahre und Erwachsene. Aus Cibitoke werden weiterhin vermehrt Masernfälle berichtet. Die Gesundheitsbehörden planen daher Impfkampagnen in der betroffenen Region in Zusammenarbeit mit der WHO, der UNICEF und Ärzten ohne Grenze (MSF).

Masern auch auf den Seychellen

Erst am 21. Januar 2020 meldeten die Gesundheitsbehörden der Seychellen, dass von Praslin, der zweitgrößten Insel der inneren Seychellen, ebenfalls vermehrt Masern berichtet wurden. Betroffen waren die Bezirke der Insel sowohl Grand Anse als auch Baie Saint Anne. Die Seychellen galten bis vor wenigen Jahren als Masernfrei. Im Jahr 2006 wurde der letzte Ausbruch auf den Seychellen berichtet und ein einzelner Erkrankungsfall wurde im Jahr 2018 beobachtet. Bei dem Masernausbruch 2020 sind vor allem Erwachsene erkrankt.

Ein Masernschutz ist bei Reisen in Risikogebiete empfohlen

Die Masern treten weltweit auf und stellen auch für Reisende ein Risiko. Durch Urlauber und den weltweiten Reiseverkehr werden weltweit immer wieder Masern-Infektionsketten in Gang gesetzt. Die meisten Erkrankungsfälle werden vor allem in Regionen mit einer geringen Masern-Durchimpfungsrate festgestellt. Masern gehören zu einer der ansteckendsten Krankheiten weltweit. Sie können sich schnell und ungehindert bei nicht-immunen und ungeimpften Personen ausgebreiten. Masern können direkt durch enge Personenkotakte, aber auch durch Tröpfcheninfektion mittels  Husten oder Niesen verbreitet werden, aber auch durch den Kontakt mit infizierten Sekreten aus Nasen- und Rachenraum. Das Virus kann bis zu zwei Stunden aktiv in der Luft oder an Gegenständen ansteckend sein und jede nicht immune Person kann sich infizieren.

Masern-Schutzgesetz soll in Deutschland die Masern eliminieren 

Seit 1. März 2020 ist in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der STIKO (Ständigen Impfkommission) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darum hin, dass darüber hinaus auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen muss. Außerdem gilt das Masernschutzgesetz auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Zudem müssen auch Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen. 

WHO empfiehlt Masern-Impfschutz

Selbst in Ländern mit hohem medizinischem Standard, kommt es in einem Viertel der Fälle zu Komplikationen und Krankenhauseinweisungen. Kommt es im Rahmen der Masern zu Komplikationen können sie tödlich enden oder auch lebenslange Schäden verursachen wie Hirnschäden, Blindheit und Taubheit. Kleine Kinder haben das höchste Risiko für Masern-Komplikationen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich daher zum Ziel gesetzt die Masern weltweit auszurotten. Da die Masern weltweit Auftreten und somit auch an vielen Reiseorten, hat die WHO auch für  internationale Reisende Empfehlungen im Juni 2019 neue Empfehlungen ausgesprochen. 

  • Alle Reisende sollten vor der Reise ihren Masernschutz überprüfen, da die meisten Masern-Ausbrüche Impflücken bei Kindern und Erwachsenen aufweisen.
  • Reisende mit unklarem Impfstatus sollten laut WHO mindestens eine Masernimpfung 15 Tage vor Abreise erhalten.
  • Die Masern-Impfung kann gleichzeitig mit anderen Reiseimpfungen verabreicht werden.
  • Die Masern-Impfung ist für Schwangere nicht empfohlen.
  • Reisende sollten sich des Masern-Übertragungsrisikos bewusst sein, sowie sich über die Beschwerden und Komplikationen durch ihren Arzt aufklären lassen.
  • Die WHO empfiehlt Kindern ab dem 6. Lebensmonat die in Regionen mit Masernausbrüchen reisen eine zusätzliche Masernschutzimpfung. Kinder im Alter von 6. bis 9. Lebensmonat die eine zusätzliche Schutzimpfung erhalten sollten die zweite Impfung gemäß dem nationalen Impfplan ihres Heimatlandes erhalten.