19. Apr 2020

Deutschland: Einreisequarantäne

vor der Reise, Globus, Pässe, Ticket iStock/gvictoria

Grundsätzlich dürfen Reisende derzeit nicht ohne triftigen Reisegrund nach Deutschland einreisen. In der Bundesrepublik wurden in den vergangenen Wochen und Monaten verstärkt Maßnahmen ergriffen, die zur Unterbrechung der SARS-CoV-2-Infektionsketten (COVID-19) und zur Verlangsamung der Ausbreitung beitragen sollen. Auf dieser Grundlage wurde nun auch auf eine weitere Verordnung für Einreisende durch das Bundesministerium für Gesundheit hingewiesen.

Neue Verordnung für Einreisende nach Deutschland

Das Bundesministerium für Gesundheit weist darauf hin, dass Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem anderen Staat nach Deutschland einreisen, sich aufgrund der derzeit bestehenden  landesrechtlicher Bestimmungen (Infektionsschutzgesetz nach §30 Absatz 1 Satz 2) verpflichtet sind, sich abzusondern und sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Einreise ständig aufzuhalten. Zudem wird im Bayerischen Ministerialblatt vom 9. April 2020 darauf hingewiesen, dass den Einreisenden in diesem Zeitraum es nicht gestattet ist, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Außerdem sind Einreisende dazu verpflichtet, sich unverzüglich an das für sie zuständige Gesundheitsamt zu wenden und auf ihre Einreise hinzuweisen. Die lokal zuständige Behörde überwacht die Einhaltung dieser Absonderung.

Die zuständigen Gesundheitsbehörden, die diese Einhaltung dieser Absonderung überwachen, können hier eingesehen werden.

Die Maßnahmen sollen der Gefahr der Entstehung neuer Infektionen durch Rückreisende/Einreisende aus dem Ausland minimieren, analog der Beschränkungen von Freizeitaktivitäten und Reisen im Inland, so das Bundesministerium für Gesundheit.

Rückholprogramm des Auswärtigen Amtes für Deutsche im Ausland

Trotz bestehender internationaler Reisewarnung und Rückholaktionen, befinden sich immer noch viele Deutsche in ihren Reisedestinationen und sind an einer Weiter- oder Rückreise gehindert. Das Auswärtige Amt rät daher weiterhin eindringlich Touristen zurück nach Deutschland zu kehren, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt. In jedem Land können Einreise- und Quarantänevorschriften ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung erfolgen. Die Einreisekontrollen verschärfen sich an vielen Grenzübergängen, ebenso kommt es vermehrt zu Gesundheitsprüfungen insbesondere auf Kreuzfahrtschiffen. Da es hier bereits zu vielen Erkrankungen kam, verweigern einige Häfen das Anlaufen der Schiffe. Neben Verzögerungen sind auch Routenänderungen und Quarantänemaßnahmen nicht ausgeschlossen. Bei der Einreise nach Deutschland müssen Touristen die auf dem Flug- oder Schiffweg aus China, Japan, Iran oder Italien einreisen, mit Kontrollen rechnen. Diese können auch bei Bahn- oder Busreisen durchgeführt werden. Zudem kann es dazu kommen, dass kontrolliert wird und sogenannte Aussteigekarten ausgefüllt werden müssen. Diese dienen dazu, die Nachverfolgung von Kontaktpersonen zu ermöglichen, falls sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass ein Mitreisender ein COVID-19 Träger ist.

Sollten im Reiseland keine Rückreisemöglichkeiten mehr bestehen, können sich deutsche Touristen in einem  Rückholprogramm des Auswärtigen Amtes registrieren.

Die Plattform für das Rückholprogramm des Auswärtigen Amtes ist für im Ausland gestrandete Deutsche vorgesehen, für deren Gastländer Rückholflüge des Auswärtigen Amts organisiert werden. Das Auswärtige Amt bemüht sich alle Deutsche und ihre Familienangehörigen in den besonders von Reiseeinschränkungen betroffenen Regionen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten (z.B. Urlaub) nach Deutschland zurückzuholen.

Fragen beantwortet der Krisenpool des Auswärtigen Amts unter Telefonnummer 030 5000 3000 täglich, auch am Wochenende, von 7.00 bis 22.00 Uhr MEZ.

Zu Rückholaktionen für deutsche Touristen im Ausland informiert das Auswärtige Amt